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EU Altautoverordnung

Frank_e30_V8, Samstag, 16.12.2023, 07:59 (vor 138 Tagen) @ flojb99

Wenn man sich den Anhang zu Gemüte führt, klingt das aber anders:


Ein Fahrzeug ist technisch nicht reparierbar, wenn es eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt:

a)Es wurde in Einzelteile zerlegt oder ausgeschlachtet;


c)es wurde für mehr als zwei Jahre seit dem Zeitpunkt, zu dem diese zuletzt erforderlich war, keiner nationalen technischen Überwachung unterzogen;


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