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EU Altautoverordnung

Mikes 318iS Cabrio, Samstag, 09.12.2023, 14:45 (vor 145 Tagen) @ woife

naja, du kannst dein "Scheunenfund" dann halt auch nicht mehr verkaufen, sondern darfst ihn wenn nur selbst wieder herrichten und zum Gebrauchtfahrzeug machen.

Naja der ursprüngliche Post ging ja darum dass der Threadersteller Angst hatte dass seine abgemeldeten Youngtimer grundlos verschrottet werden. Und das trifft ja nicht zu, weil er ja den Wagen nicht verkaufen möchte.

Fahr mal deine Karosse zerlegt zum Lackierer wenn ein Auto mit ausgebauter Tür als Abfall gilt

Äh, was? Willst du den Wagen an den Lackierer verkaufen? Solange du den nicht verkaufen willst, kannst doch damit machen was du willst. Es geht hier ums verkaufen, nicht darum ob du dein Auto lackieren darst.

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