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EU Altautoverordnung

Tobi_M50, Donnerstag, 07.12.2023, 17:39 (vor 147 Tagen) @ ChrisAS

Hi Chris,

danke für die ausführliche Antwort. Aber, hast Du den neuen Entwurf gelesen? Da geht es eben nicht mehr um den individuellen Entledigungswillen sondern um die Verpflichtung zur UNVERZÜGLICHEN Entsorgung sobald eines der genannten Kriterien eintritt. Und der Anhang mit den Kriterien wann ein Auto als irreparabel anzusehen ist hat es in sich!

Ich kann es ja selber nicht glauben, aber so habe ich es eben selbst gelesen.

*BITTE* überzeugt mich anhand von greifbaren Fakten vom Gegenteil, dann kann ich auch wieder ruhiger schlafen.

mfG Tobi


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