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EU Altautoverordnung

Tobi_M50, Donnerstag, 07.12.2023, 12:16 (vor 147 Tagen) @ 318is-fahrer

Ja, das war auch meine Weltvorstellung bis ich mir die Mühe gemacht habe den Entwurf zur Neuregelung der EU Altautoverordnung im Original Wortlaut zu lesen.

Besonders bedeutsam sind die Abschnitte welche bestimmen das ein Fahrzeug unverzüglich zu entsorgen ist wenn es die Definition eines Altautos erfüllt, sowie die Definition dieser Kriterien (z.B. 2 Jahre keine HU Vorstellung) oder auch die in Anhang I gemachten Definitionen wann ein Auto als technisch irreparabel anzusehen ist. Ist wirklich lesenswert.

Ich hoffe Ihr könnt mich aufklären dass ich das alles falsch verstanden habe.

mfG Tobi


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