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EU Altautoverordnung und weitere Fragen...

Peter_E30, Samstag, 09.12.2023, 17:46 (vor 145 Tagen) @ woife

^^ Wenigstens ein paar verstehen die Bedeutung von Anhang 1. Der Absatz öffnet der Willkür alle Türen. Wer sich das noch schön redet klebt im Endeffekt einen Aufkleber seiner Lieblingsband auf den Stiefel der ihm im Nacken sitzt und freut sich weil die Band ja so geil ist.

Ja, bildhaft gesprochen triffst Du den Nagel auf den Kopf... Daumen hoch ! :-)

Der Gedankengang das es sowieso nur die anderen trifft hat uns die Ampel bescherrt.

Hier musst Du noch etwas weiter über den Tellerrand schauen ! ;-)

Das ist einfach nur wiederlichster Kommunismus das irgendein veganer, inkompetenter Schwachmatt über dein Eigentum entscheidet.

Nix gegen Veganer, aber ich möchte mich auf einen der anderen genannten Punkte beziehen:

Es gibt in D kein Eigentum, es gibt nur Besitz !
(Eigentum: Eine Sache ist Dir zu eigen, Besitz: Kein Eigentum, Du sitzt quasi drauf und kannst für Nutzung und Erhalt blechen)

Bezahl mal längere Zeit keine Grundsteuer, dann wirst Du sehen was aus Deinem Wohn"eigentum" wird. Aber da ich hier nicht den Rahmen sprengen und dieses Forum nicht zweckentfremden will, beziehe ich mich, wie auch bei meinem Post weiter oben, nur auf Kfz-spezifische Themen:

Es war ja immer so, dass der gute alte Fahzeugbrief (Inhaber) den "Eigentümer" auswies...

Das ist aber nun schon lange nicht mehr so ! Die Briefe wurden seinerzeit bei Ummeldung/BESITZERwechsel ungültig und entwertet, dafür gab es dann den neuen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) und den neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1).

Und jetzt der "Witz" an der ganzen Sache:

Hausaufgabe für alle Leser sei nun einmal, diese "Dokumente" hervorzukramen und zu lesen, was unter Punkt C4c geschrieben steht ! (Beim Fahrzeugschein vorn, direkt unter den Halterdaten)

Ich nehme die Antwort schonmal vorweg:
"Der INHABER der Zulassungsbescheinigung wird NICHT als der EIGENTÜMER ausgewiesen"

Interessant wieder der Begriff "Eigentümer" ! Der ist man also nicht !

Wenn schon der "Brief" kein Eigentumsnachweis ist, was ist es dann ? Soll ich meinen Kaufvertrag notariell beglaubigen lassen ?!

Ach Moment, bringt ja auch nix... Schließlich konnte der Verkäufer und VorBESITZER ja auch kein "Eigentum" nachweisen...

Sicherlich bietet Google bei der Suche auf diese Fragen vielerlei "beruhigende" Antworten, ABER:

Wie sagt der Ami: "Wenn es ausschaut wie eine Ente, schwimmt wie eine Ente und quakt wie eine Ente, dann ist es wahrscheinlich eine Ente." !

Und auch hier ist es wieder wie bei der EU Altautoverordnung: Eigentlich steht es dort schwarz auf weiß, klipp und klar drin ! Direkter geht es nicht !
Es wird sich hier noch nicht einmal verkompliziert ausgedrückt und ein intellektuelles Konzept daraus gemacht...

Hinschauen lohnt sich !


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