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EU Altautoverordnung

Mikes 318iS Cabrio, Freitag, 08.12.2023, 18:38 (vor 145 Tagen) @ ChrisAS

Vorneweg: ich bin kein Anwalt und auch in keiner sonstigen Weiße damit verbunden etc.

Wie es mir scheint wurde hier viel zu oft der Anhang gelesen und sich Horrorszenarien ausgedacht, bevor überhaupt die Bedingung gelesen wurde. Ausschnitt hier: "Artikel 37 Unterscheidung zwischen Gebrauchtfahrzeugen und Altfahrzeugen. Für die Zwecke der Übertragung des Eigentums an einem Gebrauchtfahrzeug muss der Fahrzeugeigner gegenüber jeder natürlichen oder juristischen Person, die am Erwerb des Eigentums an dem betreffenden Fahrzeug interessiert ist, oder gegenüber den zuständigen Behörden nachweisen können, dass es sich bei dem Fahrzeug nicht um ein Altfahrzeug handelt."

Da steht doch ganz klar dass es um den Verkauf von Autos geht. Wenn die Mühle 10 Jahre lang in der Garage steht und du den selbst wieder zulassen willst, dann trifft das doch überhaupt gar nicht auf dich zu.

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