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EU Altautoverordnung

ChrisAS @, Köln, Donnerstag, 07.12.2023, 17:32 (vor 147 Tagen) @ Tobi_M50

Ja, das war auch meine Weltvorstellung bis ich mir die Mühe gemacht habe den Entwurf zur Neuregelung der EU Altautoverordnung im Original Wortlaut zu lesen.

Besonders bedeutsam sind die Abschnitte welche bestimmen das ein Fahrzeug unverzüglich zu entsorgen ist wenn es die Definition eines Altautos erfüllt, sowie die Definition dieser Kriterien (z.B. 2 Jahre keine HU Vorstellung) oder auch die in Anhang I gemachten Definitionen wann ein Auto als technisch irreparabel anzusehen ist. Ist wirklich lesenswert.

Ich hoffe Ihr könnt mich aufklären dass ich das alles falsch verstanden habe.

mfG Tobi

Hallo Tobi,

grundsätzlich gibt es in D schon relativ strenge Regeln was "Altautos" angeht. Diese werden nur oft umgangen bzw. nicht angewandt, und diese Lücken will man schließen.
Die Export-Libanesen dürften dann tatsächlich um ihr Geschäftsmodell bangen. Einen unfallbeschädigten Gebrauchten mit Klima bekommt man dann nicht mehr einfach nach Afrika exportiert. Insbesondere hinsichtlich zunehmender E-Auto-Zahlen und deren Materialien in Akkus und Elektronik will man die in Europa halten.

Ich glaube "wir" Verbrenner-Altauto-Fans sind nicht primär im Fokus dieser RL. Ich denke, dass unsere Young- und Oldtimer in Garagen und Hallen nicht gefährdet sind. Fahrzeuge von "historischem Interesse" sind explizit von der RL ausgenommen.
Anhäufungen von Schlachtern oder "halblegale" Ausschlachtbetriebe dagegen dürften Probleme bekommen. Die Ersatzteilversorgung innerhalb der Szene(n) dürfte schwieriger/teurer werden, weil die Ausschlachter sich professionalisieren müssen (eigentlich sollte das schon lange so sein...Lücken).

Das Kriterium mit der abgelaufenen HU ist ein zusätzliches Hilfskriterium.
Entscheidend (wie beim rechtlichen Abfallbegriff allgemein) ist erstmal der "Entledigungswille". Davon wird ausgegangen wenn es nicht mehr reparierbar ist. Und zur Bestimmung der Reparierbarkeit gibt es eben einige Kriterien und eben diese Hilfskriterien. Nur alleine eine 2 Jahre abgelaufene HU alleine ist nicht ausreichend es als "Altauto" einzustufen.

Gruß
Christian


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