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EU Altautoverordnung

woife @, Samstag, 09.12.2023, 13:10 (vor 144 Tagen) @ dirk_335i
bearbeitet von woife, Samstag, 09.12.2023, 13:17

naja, du kannst dein "Scheunenfund" dann halt auch nicht mehr verkaufen, sondern darfst ihn wenn nur selbst wieder herrichten und zum Gebrauchtfahrzeug machen.
Ist ja ähnlich wie die noch nicht zugelassenen Oltimer/Youngtimer jetzt, nur wird es dann viel mehr Leute treffen und es ist dann aus mit der Sammlung vom Opa.

Was wäre dann aus dem roten Elfer vom ersten Produktionstag geworden, der hätte Entsorgt werden müssen und nicht für 100.000 an Porsche verkauft und nach Restaurierung mit 500.000 angenommen werden.

^^ Wenigstens ein paar verstehen die Bedeutung von Anhang 1. Der Absatz öffnet der Willkür alle Türen. Wer sich das noch schön redet klebt im Endeffekt einen Aufkleber seiner Lieblingsband auf den Stiefel der ihm im Nacken sitzt und freut sich weil die Band ja so geil ist.

Fahr mal deine Karosse zerlegt zum Lackierer wenn ein Auto mit ausgebauter Tür als Abfall gilt oder ein Gremium darüber entscheidet ob dein 3-schwachzehner restaurationswürdig ist. Setzt einfach mal den Vollkostensatz vom örtlichen BMW Händler an für das was ihr an euren Autos so nebenbei selbst macht, dazu noch den Fahrzeugwert nach Liste oder Zeitwert und nicht den Forenträumen und schon bleiben nicht mehr viele restaurationswürdige E30 über. Der Gedankengang das es sowieso nur die anderen trifft hat uns die Ampel bescherrt.

Das ist einfach nur wiederlichster Kommunismus das irgendein veganer, inkompetenter Schwachmatt über dein Eigentum entscheidet.


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