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H-Zulassung und Baureihenfremde Motoren

Andreas-FD ⌂ @, Fulda, Freitag, 12.08.2022, 13:02 (vor 625 Tagen) @ dirk_335i
bearbeitet von Andreas-FD, Freitag, 12.08.2022, 13:13

Dirk, du hast jetzt hier den Katalog des TÜV-Süd verlinkt.
Der Wortlaut und die Anforderungen lauten bei anderen Prüfstellen aber auch wieder anders.
Daher wäre die Frage, gibt es eine Offizielle Definition Seitens der Verkehrsbehörde was OK und was nicht oder wo Spielraum ist oder macht das jede Prüforganisation selbst?
Ich habe aktuell ähnliche Themen, zwar weniger wegen Baureihenfremder Motoren, aber hier geht es um Zubehörteile wo die Gutachten neuer als die 10 Jahresfrist ist.

Was hier z.B.nämlich nicht genau definiert ist, wie gehe ich z.B. mit einem Sportfahrwerk um welches ein Gutachten von z.B. 2020 hat, aber in dieser Art auch schon in 1993 erhältlich war. Nur halt eben nicht genau dieser Typ.
So gut wie alles was wir heute auch zum großen Teil als Ersatzteile erwerben hat ja nun diese neueren Gutachten.
Hier kenne ich z.B. Unterlagen worin steht das z.B. solche Teile wenn sie in dieser Art erhältlich waren und Verschleißteile sind auch Teile mit neuere Gutachten zulässig sind.
Vom gesunden Menschenverstand ist es ja auch Irrsinn zu sagen du musst ein 35 Jahre altes und verbrauchtes Fahrwerk einbauen, das neue ist genauso, da gefällt mir aber das Datum nicht.

Wir hier in Hessen haben nämlich neben dem Prüfer welcher mir das Gutachte ausstellt noch ein weiteres Problem, nämlich unsere Zulassungsbehörde. Diese entscheidet dann ob ihr das ganze gefällt oder nicht. Da bringen mir sämtliche Eintragungen, Abnahmen und Gutachten nicht wenn denen das nicht passt. Von daher wäre ein absolut offizielles Schreiben für mich auch sehr interessant das ich etwas habe worauf ich mich berufen kann wenn diese nicht wollen.
Vor 2 Jahren noch bist du mit dem H-Gutachten und deinen Fahrzeugpapieren hin, es wurde abgeändert und gut, jetzt wollen die sämtliche Gutachten von allen Eintragungen dazu und stellen im Grunde die Arbeit des Prüfers komplett in Frage und das obwohl dieser sich komplett an die Anweisung seines Anforderungskatalogs gehalten hat.
Was schon sehr nervig ist, du sprichst alles mit deinem Prüfer des Vertrauens ab, der segnet dir alles ab weil es bei ihnen alles passt und die Behörde sagt dann nö, gefällt uns nicht. Dann hast du mit Pech viel Arbeit und Geld investiert und dann sitzt da jemand dem das nicht in Kram passt der alles zunichte macht. Sowas finde ich ein absolutes Unding.

Hier wäre halt mal was absolut offizielles mal sehr interessant das man auch selbst mal weis woran ich mich zu halten habe und was definitiv nicht anerkannt wird. Einfach zu sagen das müssen wir uns erst mal anschauen ist für mich keine Aussage.


Das Thema mit den ganzen Umgebauten Autos wird in den nächsten Jahren vermute ich mal wieder komplett zurückgehen da hier sehr viele nicht das erwünschte H-Kennzeichen bekommen oder vielleicht auch wieder abgenommen bekommen.

Bei den meisten Autos ist das aktuell ja aufgrund der Abgasnormen nicht so wild, aber wenn es hier mal deutlich teurer wird oder andere Einschränkungen für nicht. H-Fahrzeuge kommen wird das vermute ich mal recht interessant.

Daher kann ich für Tom nur sagen, würde du in Hessen wohnen gäb es für mich nur eine Antwort, mach wieder einen S14 rein, auch wenn der S50 vielleicht der schönere Motor dafür wäre.

Diese ganze Willkür treibt aber glaube ich auch eins wieder an, es wird wieder mehr versucht werden zu tricksen oder irgendetwas einfach nicht Ordnungsgemäß abgenommen weil wieder alles zu eng gemacht wird. Im Grunde meiner Meinung nach mal wieder absolut Kontraproduktiv wenn man alles übertreibt. Da hab ich bei der kleinsten Sache Angst zum Amt zu gehen weil sie alles rund machen und dir nachher dein H-Kennzeichen aberkennen oder deine Eintragungen einfach nicht mehr anerkennen.

Viele Grüße
Andreas

--
www.e30-fulda.de


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