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Frage Besitzerwechsel Kfz

dirk_335i @, Seeheim-Jugenheim, Sonntag, 22.07.2018, 06:42 (vor 2105 Tagen) @ ergra

Gibt aber auch den umgekehrten Fall.
z.B. Anzeige wegen Nötigung, hier zahlt keine Rechtschutzversicherung, da Vorsatz, wenn Halter und Versicherungsnehmer gleich sind.
Bei Abweichung Halter/Versicherungsnehmer zahlt die Rechtschutz dem Halter die Abwehr der Vorwürfe.
Gilt zb auch, wenn alkohol im Spiel ist.


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