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Kommt auf die Versicherung an ob sie den Wechsel erlaubt.

Regensburger ⌂ @, Regensburg, Mittwoch, 18.07.2018, 20:15 (vor 2109 Tagen) @ Schraubenlinksrumfestzieher
bearbeitet von Regensburger, Mittwoch, 18.07.2018, 20:19

Eigentümer, Halter und Versicherungsnehmer dürfen rechtlich unterschiedlich sein.

Wenn nicht könnte keiner mehr eine Leasingkarre fahren.
Eigentümer = Leasinggeber
Halter/Besitzer = Leasingnehmer
Versicherungsnehmer = z.B. Oma die nicht mehr selber fährt.

Um Eigentümer zu werden sollte es einen entsprechenden (Kauf-) Vertrag geben.

Fahrzeughalter kann übrigens jede natürliche (ohne Altersbeschränkung also auch ein neugeborenes) oder juristische Person sein/werden. In der Praxis z.B. Schwerbehinderte Kinder wegen KFZ-Steuer Befreiung.

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A Bayer ohne Wampn is wia a Puff ohne Schlampn


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