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Frage Besitzerwechsel Kfz

Oli* @, Mittwoch, 18.07.2018, 09:43 (vor 2109 Tagen) @ Schraubenlinksrumfestzieher

Wo genau soll da das Problem sein?

Du schreibst die Versicherung an, dass das Auto den Eigentümer wechselt, aber die "Halterschaft" oder so heißt das auf juristendeutsch, gleich bleibt.
Wie die Versicherung dann verfahren will, sagt Sie dir schon.

Dann meldest Du das Auto auf deinen Namen um und stehst in der Zulassungsbescheinigung 2 (und natürlich auch 1). Allerdings solltest Du so etwas wie einen Kaufvertrag / Übergabevertrag aufsetzten. Sonst ist das mitnichten Wasserfest. Die ZBSII ist nämlich nur ein Hinweis auf die Eigentümerschaft, kein Beweis derselbigen.


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