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Frage Besitzerwechsel Kfz

Tom 325iC, Mittwoch, 18.07.2018, 12:31 (vor 2110 Tagen) @ e30-s50

Ich verstehe zwar die Frage nicht wirklich aber das geht natürlich nicht.
Wenn das Fahrzeug auf dich umgemeldet wird dann natürlich auf deine Versicherung. > > Grüße
Tom


Das ist so nicht korrekt, außer es hat sich in der Zwischenzeit etwas geändert.

Bei meinem Eltern, war immer meine Mutter der Fahrzeughalter (eingetragen in den Fahrzeugpapieren) und mein Vater, der Versicherungsnehmer für das Fahrzeug (aufgrund besserer %).
Genau so hab ich das auch bei meinem ersten Auto gehandhabt.
Ich der Fahrzeughalter und meine Mutter der Versicherungsnehmer.

Die Personen, die den Wagen zusätzlich bewegen, sind der Versicherung zu melden.

Gruß Alex

Das mag bei Ehepartnern und innerhalb der Familie möglich sein aber nicht bei Dritten. Und innerhalb der Familie macht es eigentlich auch keinen wirklichen Sinn, da natürlich immer der günstigste bestehende freie Vertrag gewählt wird und es unerheblich ist wer der Halter des Fahrzeuges ist, also wer im Brief steht.

Daher versichert man z.B. das Kind als Fahranfänger auf einem bestehen Altvertrag und überträgt diesen dann nach einer Frist mit Übernahme der Klasse. Halter ist aber in diesem Fall auch der Versicherungsnehmer, es sei denn die Versicherung gewährt das innerhalb der Familie.

Aber darum geht es hier glaube ich nicht.


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