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H-Kennzeichen E30 Cabrio

GT600, Rostock, Mittwoch, 29.03.2017, 08:08 (vor 2585 Tagen) @ esgey

Das ham se doch geändert.
Es muß nur zu diesem Zeitpunkt möglich gewesen sein. Das ist die Rechtslage.

Allerdings tragen viele Prüfer auch nur dann ein, wenn ein historisches Vorbild existiert, auch wenn es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
Dein Prüfer besteht, wenn ich Dich richtig verstehe, sogar auf dem tatsächlichen Eintragungsdatum. Aber das ist SEINE Auslegung und dagegen kann man nicht mal was machen. :-(

Rechtlich ist heute alles H-fähig, was vor 20 Jahren eintragungsfähig (belegbar!) war.
Aber da erzählt Dir jeder Prüfer seine Lesart von...

Ja genau aber nur in den ersten 10 Jahren muss es möglich gewesen sein. Diese ersten
10 Jahre nach der EZ sind die Zeitgenössische Jahre. Alles was es da schon gab ober mal
gemacht wurde ist Möglich. Wie z.b. M52 im 85er vVfl. Dafür brauchst du aber einen Beleg
das dieser Motor 1995 schon mal in einem e30 eingetragen wurde. Technisch war es 95 machbar
aber den Beweis das es gemacht wurde musst du selber erbringen. Ein Gutachten von 96 würde
da nicht mehr helfen da die 10 Jahre nach EZ abgelaufen sind.

Die Zeitgenössischen Jahre wachsen ja nicht mit sondern sind auf 10 nach EZ beschränkt.

Beim Gewinde von RoBop kann ich mir vorstellen das es geht. Es wurde nachträglich in seiner Bauart verändert aber das erste Gutachten für das nachträglich abgeänderte Fahrwerk war 1995. Also basiert das Gutachten von 2000 auf dem Gutachten von 95. Somit Zeitgenössisch.

Was mich nervt ist das man ja eigentlich nicht mal Stahlflex Bremsschläuche einbauen darf.
Ich fahre ja auch keine 20 Jahre alten Reifen oder Scheibenwischer oder Bremsbeläge.

Was ich noch nicht raus gefunden habe ist, wie das mit ner ABE läuft. Muss die auch
Zeitgenössisch sein?

mfg, Matze


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