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H-Kennzeichen E30 Cabrio

esgey, Dienstag, 28.03.2017, 21:35 (vor 2808 Tagen) @ GT600

Das ham se doch geändert.
Es muß nur zu diesem Zeitpunkt möglich gewesen sein. Das ist die Rechtslage.

Allerdings tragen viele Prüfer auch nur dann ein, wenn ein historisches Vorbild existiert, auch wenn es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
Dein Prüfer besteht, wenn ich Dich richtig verstehe, sogar auf dem tatsächlichen Eintragungsdatum. Aber das ist SEINE Auslegung und dagegen kann man nicht mal was machen. :-(

Rechtlich ist heute alles H-fähig, was vor 20 Jahren eintragungsfähig (belegbar!) war.
Aber da erzählt Dir jeder Prüfer seine Lesart von...


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