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OT: Gerichtsurteil zu unbegleiteten Probefahren

Max318iTouring, Donnerstag, 24.09.2020, 09:59 (vor 1308 Tagen) @ dirk_335i

Naja, ganz so krass ist das Urteil jetzt auch wieder nicht. Der "Käufer" muss ja nach wie vor gutgläubig sein; im entschiedenen Fall ging das nur, da ihm ziemlich gut gefälschte Papiere für das Fahrzeug übergeben wurden. Das kriegt jetzt schonmal in der Praxis nicht jeder auf Anhieb hin.

Außerdem ist der juristische Knackpunkt bei dem "Abhandenkommen" für den gutgläubigen Erwerb zu sehen: Hier wurde die unbegleitete Probefahrt praktisch mit einem geliehenen oder gemieteten oder sonst irgendwie überlassenen Fahrzeug gleichgesetzt. Heißt dein Szenario ist quasi immer schon mit nem Mietwagen oder nem geliehenen Auto möglich gewesen, jetzt halt auch bei einer unbegleiteten Probefahrt.

Das Erforderniss der Gutgläubigkeit beim Käufer bleibt aber nach wie vor bestehen.


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