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OT: Gerichtsurteil zu unbegleiteten Probefahren

HarryE30, Dienstag, 22.09.2020, 21:35 (vor 1283 Tagen) @ Oli*

Könntest Du wohl vielleicht, aber das Urteil heißt ja nicht, dass Du straffrei dabei bleibst, sondern nur der Käufer darf den Wagen behalten und muss ihn nicht wieder zurückgeben.

Ne, nicht straffrei, aber das geht ja dann wunderbar zu zweit....
Verstehe nicht, wie man so ein Urteil fällen kann...

Kann mit nicht vorstellen, das Privatleute bei Verkaufsfahrten nicht mit im Auto sitzen. Ausnahme Motorrad. Interessant wäre, wozu der Dieb/Fälscher verurteilt wird oder wurde.

Na zu gar nix wird der verurteilt, der ist ja weg...


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