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OT: Gerichtsurteil zu unbegleiteten Probefahren

dirk_335i @, Seeheim-Jugenheim, Mittwoch, 23.09.2020, 15:55 (vor 1310 Tagen) @ HarryE30

In der Situation eventuell nachvollziehbar. Aber wie immer können hier ja wieder super Geschäftsmodelle aufgebaut werden.

Nur hypotetisch kein Vorschlag oder Anstiftung zur Tat!
Erfundene Geschichte:
Ein Herr X aus irgendwo z.B. Rumänien oder noch weiter weg. Ausweis stimmt auch nicht, aber Anzug trägt er und ist mit dem Flieger gekommen. Will unbedingt den tollen M4 kaufen.
Probefahrt muss aber sein, macht er auch alleine. Kommt nicht wieder und fährt gleich zu seinem Käufer (ach, war eher der Auftraggeber) Mister X bekommt die versprochenen 2000€ und den Flug bezahlt und fliegt zugleich zurück.

Auto jetzt legal beim Käufer(ok muss so aussehen also ob, sind irgendwo 50T€ vom Konto runter)
und kann jetzt auf den Schotterplatz und weiterverkauft werden.

Wer die Nerven dazu hat, bekommt doch hier einen Freibrief oder?
Ich glaub da ist was schief gelaufen, bisher kannte ich nur das Hehlerware durch Erbschaft legal wird (Kunstraub oder auch Schildkröten die ohne Cites hier sind)


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