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OT: Gerichtsurteil zu unbegleiteten Probefahren

Oli* @, Dienstag, 22.09.2020, 17:23 (vor 1304 Tagen) @ HarryE30

Könntest Du wohl vielleicht, aber das Urteil heißt ja nicht, dass Du straffrei dabei bleibst, sondern nur der Käufer darf den Wagen behalten und muss ihn nicht wieder zurückgeben.

Kann mit nicht vorstellen, das Privatleute bei Verkaufsfahrten nicht mit im Auto sitzen. Ausnahme Motorrad. Interessant wäre, wozu der Dieb/Fälscher verurteilt wird oder wurde.


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