FORUM WERKSTATT STORIES ARCHIV KLEINANZEIGEN

Tageszulassung vor Ablauf der 7 Jahre Frist?

VD, Montag, 09.08.2021, 13:57 (vor 994 Tagen) @ HarryE30

Hm, das ist vielleicht eine Überlegung wert. Muß ich dann alle 2 Jahre zum TüV? Oder interessiert das keinen, wenn der Wagen einfach nur in der Garage steht?

Allein das das Fahrzeug zugelassen ist bedingt dann die Pflicht zur Vorführung zur Hauptuntersuchung. Denn es wird ja zur Nutzung im Straßenverkehr vorgehalten und könnte jederzeit bewegt werden.

Ein User hatte da auf der Zulassungsstelle mal bei Abmelden ein schönes Erlebnis. Er wollte abmelden und der Hannelore fiel auf, dass das Fahrzeug überfällig wäre zur Hauptuntersuchung. Hat ne Anzeige geschrieben und es hab nen Punkt in Flensburg zur Abmeldung dazu.

Der Punkt war leider nicht gerechtfertigt, denn das Fahrzeug stand die ganze Zeit mit Motorschaden bei ihm rum. Aber er hatte keinen ganz so fitten Anwalt.

Das Kennzeichen zu demontieren ist auf jeden Fall schon mal eine gute Vorsichtsmaßnahme.

Zu beachten wäre noch:
Prozente in der Versicherung fährt man so nicht herunter. Dafür braucht es ein Saisonkennzeichen über mindestens 7 Monate.
Bei Versicherung als Oldtimer ist das aber egal. Denn da fährt man sowieso immer auf 100 % und die Prämie richtet sich nach versichertem Wert (Wertgutachten machen lassen).


Danke für Deine ausführliche Antwort!

Gerne ;-)


gesamter Thread:

 

powered by my little forum