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Tageszulassung vor Ablauf der 7 Jahre Frist?

HarryE30, Montag, 09.08.2021, 12:14 (vor 995 Tagen) @ VD

Gaaanz früher waren es glaube ich mal 2 Jahre, dann musste ein neuer Brief her.

Genau, das habe ich noch in Erinnerung. Wir haben nur mit dem Kopf geschüttelt, als der Prüfer mit dem Maßband vor dem 1802 stand um die Maße zu ermitteln...

Das wurde dann irgendwann geändert, das die Daten des Fahrzeugs erst nach 7 Jahren aus dem KBA-Register gelöscht wurden. Da schrieen dann die Zulassungsstellen nach einer Vollabnahme (§21 STVZO).

Das ist dann wohl mein letzte Stand gewesen.

Das ist aber seit einigen Jahren hinfällig, denn es reicht eine normale HU, wenn die Daten des Fahrzeugs in Form einer ausgestellten Zulassungsbescheinigung (seit 2006: Teil I = Fahrzeugschein, davor Fahrzeugschein oder Brief) vorhanden sind.
Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt nur, wenn es ausdrücklich außer Betrieb gesetzt wurde: Sprich der Halter hat das bei der letzten Abmeldung so angegeben. Dann wäre wieder eine Vollabnahme notwendig, und dann wird es evtl. schwierig das Fahrzeug überhaupt wieder zuzulassen (siehe §19 (2) STVZO).

Ist Dein Fahrzeug nur einfach nicht zugelassen und war als letztes in Deutschland zugelassen, bleibt die Betriebserlaubnis bestehen und Du musst einfach nur eine neue HU machen.
Eventuell wird die Zulassung ein paar Euros teurer, weil die einen neuen Datensatz beim KBA anlegen müssen... aber das war es dann auch schon.

Klingt gut, ein paar Euro teurer ist ja kein Problem, nur §21 Abnahme würde ich vermeiden wollen.


Sollte es sich um etwas seltenes handeln, empfehle ich vor dem Hintergrund der Großschadenereignisse auf jeden Fall eine Zulassung mit Teilkaskoversicherung. Kann man ja auch auf Saison für 2 Monate machen. Dann hat man aber für's ganze Jahr eine Versicherung gegen Diebstahl und Naturkatatstrophen. Selbst wenn das Teil nicht gefahren wird lohnen sich in der Regle im Schadenfall die paar Euros pro Jahr.

Hm, das ist vielleicht eine Überlegung wert. Muß ich dann alle 2 Jahre zum TüV? Oder interessiert das keinen, wenn der Wagen einfach nur in der Garage steht?

Danke für Deine ausführliche Antwort!


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