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Fzg. aus Österreich einführen

jimknopf @, München, Sonntag, 03.09.2017, 19:22 (vor 2426 Tagen) @ HarryE30

Der österreichische "TÜV" gilt noch bis 02/2018!
Demnach könnte mir der Nochbesitzer Exportkennzeichen holen?

Das klingt doch schon mal gut - eine Spur, die ich verfolgen werde.

Ich fragte ja im ersten BEitrag, was ich brauche, um die MAschine - es ist ein Zweirad - nach München zu holen. Wenn ich in Muc Kurzzeitkennzeichen holen will, was wollen die von mir haben, bzw. sehen?

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