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also

Marko316i-Touring @, Offenbach, Montag, 06.03.2017, 17:00 (vor 2796 Tagen) @ darki

Aber das Karrosseriefestigkeitsgutachten ist ja Fahrgestellnummer bezogen. Wie löst ihr das? Und nach wie vor die Frage: Wenn sich der TÜV in Hessen querstellt und mir das Fahrzeug stilllegt. Was macht ihr dann? Stehe ich dann blöd da? Zahlt ihr mir die Kosten zurück? Konkret wollte ich auf M50/52 umbauen aber nachdem mir sämtliche TÜV-Stellen im Rhein-Main-Raum abgesagt haben, habe ich es aufgegeben. Auch bei einigen Bekannten wurden die Fahrzeuge stillgelegt, obwohl die Umbauten in Fachwerkstätten durchgeführt wurden. Wie geht das dann mit stärkeren Motoren? Und wie gesagt, euer Gutachten ist hier bekannt, wird aber nicht anerkannt.
Gruß


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