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und nun völlig falsch

M60Chris @, Montag, 06.03.2017, 15:50 (vor 2796 Tagen) @ Marko316i-Touring

Dazu muss schon eine Grundlage bestehen, nur aus der Laune raus geht das auch in Hessen nicht, aus dem 2014/45/EU geht das zumindest nicht hervor.
Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, aber irgendwelche Schauermärchen helfen keinem weiter.
Bei uns in Bayern bekommst auch nicht an jeder Ecke alles eingetragen, aber das liegt nicht am Gesetz, sondern an der Lust des jeweiligen Prüfers, sich was anderem anzunehmen wie der normalen Hauptuntersuchung!

Gruß Chris


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