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nicht ganz richtig

Marko316i-Touring @, Offenbach, Freitag, 03.03.2017, 13:08 (vor 2799 Tagen) @ darki
bearbeitet von Marko316i-Touring, Freitag, 03.03.2017, 13:13

In Hessen nicht mehr. Andere Eintragungen werden nicht akzeptiert. Diese eingetragenen M60 Umbauten sind in ganz Deutschland illegal, da es eine EU Verordnung gibt, welche klar aussagt, dass Baureihenfremde Motoren nicht ohne ein Gutachten des Herstellers eingebaut werden dürfen. Es ist allerdings richtig, dass einige Bundesländer diese Verordnung noch nicht umgesetzt haben. Habe es selbst erlebt wie einer aus RLP in Hessen von der Polizei angehalten wurde und sein Fahrzeug mit sofortiger Wirkung stillgelegt wurde. Ebenfalls werden bei einem Umzug aus einem anderen Bundesland spätestens beim nächsten TÜV Termin solche Eintragungen in Hessen widerrufen und die Fahrzeuge stillgelegt. Bei meinem Bruder war es ein Golf 1 mit Bayerischer Zulassung, welcher nach dem Umzug nach Hessen stillgelegt wurde, da der VR6 Motor nicht eintragungsfähig ist.

Die von euch angesprochenen Gutachten sind Fahrzeugbezogen und können nicht auf andere Fahrgestellnummern übertragen werden. Es gab bis 2014 die Möglichkeit solche Gutachten erstellen zu lassen, nur werden diese nicht mehr anerkannt da, wie bereits erwähnt, Fahrgestellnummer bezogen.

Die EU-Richtlinie ist von 2014. Unter anderem die 2014/45/EU

Klar gibt es immer einen, der es einträgt aber grundsätzlich sind diese Eintragungen streng genoomen nicht das Papier wert auf dem sie stehen.

Gruß
Marko


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