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Geht schon!

VD, Freitag, 02.12.2022, 11:31 (vor 483 Tagen) @ ks90

Da werden aber zwei Dinge vermischt.

Nur weil bestimmte Teile keine Bauartgenehmigung brauchen, heisst das nicht, dass sie keine Betriebserlaubnis brauchen (guckwt Du z.B. Tieferlegungsfedern).

Wieso das vom KBA in dem Schreiben so durcheinandergeworfen wird, erschließt sich mir auch nicht.

Zum Schluß zählt Paragraf 19 (2) STVZO. Ist eine Gefährdung zu erwarten (bedeutet quasi auch: kann nicht absolut sicher ausgeschlossen werden) erlischt die Betriebserlaubnis.


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