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Zulassung eines Italienimportes

HarryE30, Mittwoch, 11.03.2020, 00:19 (vor 1507 Tagen) @ Ilkerkcr88

Eine EG Übereinstimmungsbescheinigung hat er bei dem Baujahr natürlich nicht. So wie ich es verstanden habe, ist damit dann schon eine §21 Abnahme fällig. Nur hätte ich gedacht, daß der Prüfer dann einfach, so wie es ja früher auch gemacht wurde, die Daten einfach aus der Datenbank zieht, statt mich zu bitten die gegen teuer Geld beim TüV Süd zu beantragen, um die dann beim TüV Nord vorzulegen. Das steht ja auch nichts drin, außer den Daten aus dem Fahrzeugschein. Das Fahrzeug ist ja auch identisch mit den in Deutschland erstausgelieferten Fahrzeugen. Beim 320is war ja nicht mal das der Fall, und trotzdem hat es ohne dieses Datenblatt geklappt...


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