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Schritte für eine H-Zulassung

Felix @, Düsseldorf, Samstag, 17.08.2019, 22:25 (vor 1712 Tagen) @ MarcusP

Hallo! Bei mir war es zwar kein e30 sondern ein Mercedes W124 230E von 1987, aber ich denke, das Prozedere ist immer in etwa gleich. Zu Deinen Fragen:

1: Hingefahren (in meinem Fall KÜS), gesagt H Abnahme bitte, dem Vorgang beigewohnt, bezahlt, Gutachten bekommen und wieder nach Hause gefahren
2: Lackbild, allgemeiner Pflege & Erhaltungszustand, Originalität bzw. zeitgenössischer Umbau. Mein Wagen ist weiß uni und quasi komplett neu lackiert, daher keine Beanstandungen. Felgen sind Stahl mit orig. Radkappen, daher auch hier alles ok. Meine Innnenausstattung ist komplett blau, allerdings hat der Erstbesitzer den Fahrersitz duch einen ebenfalls blauen Recaro Ergomed ersetzt, allerdings mit anderem Bezugsmuster. Da dieser Umbau zeitgenössisch ist (egal ob tatsächlich damals gemacht oder heute), war auch das kein Problem. Das Radio habe ich durch ein Becker Trafficpro mit MB-Beleuchtung ersetzt. In meinem Fall war das kein Problem, ich habe aber auch schon von Fällen gehört, in denen das nicht abgenommen wurde, da der Umbau theoretisch nicht innerhalb von 10 Jahren nach EZ möglich gewesen wäre. Am wichtigsten ist neben einem gepflegten Erscheinungsbild des Wagens natürlich die technische Funktion wie bei einer normalen HU sowie bei evtl. Umbauten die Möglichkeit, das dies in den ersten 10 Jahren nach EZ hätte gemcht werden können. D.h. beispielsweise, ein e30 mit Motor aus dem E32 geht, ein E30 mit Motor aus einem E46 nicht. Alles in allem bei einem gepflegten Wagen eigentlich kein Hexenwerk.
3: habe die H-Zulassung direkt erhalten.
4: Der Versicherung wars egal, da er sowieso bereits als Oldtimer versichert war, daher änderte sich nichts. Bei der Zulassungsstelle bekommst Du einen neuen KFZ-Schein und ein Kennzeichen mit H. das ging mit dem Gutachten fix.

Das erste, was ich gemacht habe, nachdem das H-Kennzeichen dran war, war die grüne Plakette rauszukratzen :-)

Wichtig ist, daß das H-Kennzeichen keine dauerhafte Zuteilung ist, d.h. es gibt keinen Bestandsschutz. Falls im Rahmen der HU die Prüforganisation feststellt, daß der Wagen, aus welchen Gründen auch immer, die Anforderungen nicht mehr erfüllt, kann es auch wieder aberkannt werden. Also erst H-Abnahme und dann Motor ausm e46 rein klappt eher nicht... :-)


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