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Ja darf er?

cabriofan, Freitag, 05.07.2019, 18:54 (vor 1756 Tagen) @ Bombamään77

Der Versicherungsschutz besteht meines Wissens, sobald du bei einer Versicherung diese Nummer (Bezeichnung entfallen) bekommst. Du kannst die entstandenen Kosten dann entweder mit einer nachvollgenden Versicherung bei selbiger Versicherung verrechnen oder musst halt blechen. Wie viel weiß ich nicht, fragen hilft.

Theoretisch könntest du dann sogar ohne Kennzeichen oder mit dem alten zur Prüfstelle fahren, du bist mMn für den direkten Hin und Rückweg versichert. Mit einem anderen Kennzeichen fahren ist Steuerhinterziehung und gravierender als ganz ohne Kennzeichen fahren, so mal ein Prüfer zu mir.

Alle Angaben ohne Gewähr.


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