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Leuchtweitenregulierung E 30 Touring EZ 12/90

ChrisAS @, Köln, Dienstag, 07.05.2019, 15:29 (vor 1815 Tagen) @ C-Man

Servus E 30 Gemeinde,

eine Frage zur LWR:

Ich hab gelesen das die Autos mit Produktionsdatum 01/90 eine haben müssen.
Jetzt hab ich ein E30 Touring gesehen der ohne LWR durch den TÜV gekommmen ist. Der Besitzer sagte mir das es bei diesem Baujahr nicht Pflicht ist bzw eine Ausnahme oder ähnliches gilt ?! Außerdem ist unten im Armaturenbrett nur eine Blende oder ähnliches verbaut.

Wie ist denn das nun mit der LWR ? Gibt es Ausnahmen ?

Ist Pflicht bei in Deutschland zugelassenen Autos ab 01.01.1990.
Ausnahmen gibts für Re-Import Fahrzeuge. Da kanns teilweise auch 91/92/93er Baujahr ohne geben. Allerdings ist der E30 nicht so das klassische Reimport Auto gewesen. ;-)

Weitere Ausnahme, da es ein Touring ist. Bei Autos mit Niveauregulierung oder aktivem Fahrwerk ist eine LWR auch keine pflicht, da dass Fahrwerk das übernimmt. Wenns ein Sechsylinder Touring ist, könnte er ne Niveau ab Werk gehabt haben, wie meiner zB.

Andere Möglichkeit. Ausgebaut und auf Unwissenheit/Ignoranz des Prüfers setzen. ;-)

Gruß
Christian


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