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Vollschalensitze eintragen?

Schwaus @, Dienstag, 19.02.2019, 11:13 (vor 1892 Tagen) @ Grenzbereich

Servus,

da ist leider jeder Prüfer etwas anders aufgelegt zu diesem Thema, manchen ist auch die sog. Führerhausverordnung für Fahrzeuge vor Baujahr 1996 egal.

Starre Vollschalen sind laut meinem TÜV-Prüfer (Bayern) nicht für den Straßenverkehr eintragbar. Wenn dann nur mit DMSB-Kraftfahrzeugpass für die Rallye und der Auflage damit nur auf Veranstaltungen zu fahren (Zwischen den Wertungsprüfungen, Anfahrt zur Veranstaltung auf dem Hänger).

Eintragbare Schalensitze für die Straße müssen mindestens eine Lehnenverstellung von 15 Grad und eine verstellbare Laufschiene (vor und zurück) haben. Manche möchten auch noch eine werkzeuglose Höhenverstellung sehen.

Wenn du klappbare Konsolen hast könnte eine Austragung der hinteren Sitzplätze entfallen, allerdings sind Hosenträgergurte (und nur in Verbindung mit denen ist ein Vollschalensitz überhaupt zu erwägen, alles andere macht keinen sinn) dann tabu.

Ohne Gutachten oder ABE bliebe nur eine §21 Einzelabnahme, FIA-Zulassung interessiert die Prüfer nicht oder nur für den DMSB-Kraftfahrzeugpass mit den oben genannten Auflagen, da der Sitz von der FIA nicht nach EG-Richtlinien geprüft wird.

Wenn du also nicht gerade Rallye mit dem E30 fahren willst rate ich dir entweder halbschalen mit normalen Gurten und entsprechendem Gutachten einzubauen, oder verstellbare Vollschalen ohne Rücksitzbank mit entsprechend zugelassenen Konsolen und H-Gurten. Alltagstauglich ist das dann aber nicht mehr.

Vor dem Kauf aber auf jeden Fall mit dem entsprechenden Prüfer sprechen und das abstimmen, vielleicht will der noch ganz andere Sachen sehen oder weigert sich komplett!

So jedenfalls mein Kenntnisstand


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