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Änderung §21 StVZO

Sebastian, Simbach, Dienstag, 19.02.2019, 08:35 (vor 1893 Tagen)

https://www.gtue.de/Privatkunden/Amtliche_Fahrzeuguntersuchungen/Vollgutachten_nach_21_...

Nun können bald auch Einzelabnahmen nach §19(2) & Vollgutachten nach §21 StVZO bei einer GTÜ Prüfstellen gemacht werden. Was haltet Ihr davon?
Ein Preis-Dumping wirds nicht geben, da es Vorschriften gibt wie viel was zu kosten hat. Dafür muss man nicht mehr quer durchs Land um eine geeignete Prüfstelle zu finden!


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