FORUM WERKSTATT STORIES ARCHIV KLEINANZEIGEN

Garagen Eigentümerwechsel

Zausels_Kerl, Nachrodt-Wiblingwerde, Mittwoch, 10.10.2018, 21:12 (vor 1996 Tagen) @ andyfeld

Das wird sich ohne Notar nicht machen lassen, es sei denn du magst das Risko eingehen, dass die Verwertung auf Basis des Eigentümervertrages mit dem Tod des Besitzers ausläuft.
Ich gehe davon aus, dass es für das entsprechende Flurstück einen Grundbucheintrag gibt in dem die Nutzungsrechte der jeweiligen Eigentümer von den Garagen festgeschrieben sind. Der Eigentümer des Grundstückes wird eine Eigentümergemeinschaft sein. Für die Eigentümergemeinschaft wird es einen entsprechenden Vertrag geben und in Diesem "sollte" auch der Eigentumsübergang bei Tod eines Eigentümers geben. Da in diesen Verträgen oftmals die absonderlichsten Regelungen festgeschrieben sind, müsste zunächst der zugrunde liegende Vertrag der Eigentümergemeinschaft geprüft werden. Von "per Mail auf den Rechtsnachfolger eines Eigentümer zu Übertragen" bis zu "notariell verbrieftem Eigentümerübergang" ist da alles möglich. Oftmals sind alte Eigentümerverträger auch mit Passagen gefüllt, die sie rechtlich nicht durchsetzen lassen.

Also: Zunächst mal einen Grundbuchauszug für die entsprechende Liegenschaft (Flurstück) einholen, entweder unbürokratisch oder via Notar. Dann prüfen ob da etwas für einen Eigentümerübergang definiert ist (Erbe, Verfall bei Todesfall o.ä.) und dann via Notar prüfen ob Änderungen im Grundbuch erforderlich sind oder eine einfache Anpassung des Eigentümervertrages ausreicht.

Ich weiß aus eigener Erfahrung dass die Sache beliebig kompliziert werden kann. Teilweise ist ein Gespräch bei eine Eigentümerversammlung oder mit der zuständigen Eigentümervertretung (Verwaltungsgesellschaft) zielführend.

vG
Martin

--
Die E30 Halle ist fast voll ... IS, Touring, Cabrio, Limo 2, Limo 4 ...


gesamter Thread:

 

powered by my little forum