FORUM WERKSTATT STORIES ARCHIV KLEINANZEIGEN

Garagen Eigentümerwechsel

msw68, Mittwoch, 10.10.2018, 20:54 (vor 1997 Tagen) @ andyfeld

Wenn ein Elternteil stirbt, erben die Kinder und der verbleibende Elternteil je 50%. Außer es gibt ein sogenanntes "Berliner Testament". Dann erbt der verbleibende Elternteil alles und die Kinder müssen warten, bis beide Eltern tot sind.

Es kann daher sein, dass Dir schon 50% gehört., bzw. Dir und Deinen Geschwistern.

Gibt es für die Garagen Grundbücher, ähnlich wie bei Eigentumswohnungen? Wenn ja, dann braucht Ihr nur zum Notar zu gehen und die Garagen auf Dich umschreiben lassen. Da die Garagen von Deinen Eltern kommen, hast Du einen Steuerfreibetrag in Höhe von 400.000€ pro Elternteil. Daher brauchst Du sicher keine Schenkungssteuer bezahlen (außer die Garagen sind soviel Wert).


gesamter Thread:

 

powered by my little forum