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OT Unfall mit Äusländer

Oli* @, Montag, 16.07.2018, 13:32 (vor 2110 Tagen) @ chris_e_a

Wenn der Unfallgegner in einem EU-Land versichert ist, was bei einem Rumänen nicht ganz unwahrscheinlich ist, dann hat die Versicherung in Deutschland einen "Vertreter", also eine hiesige Versicherung, die dann eintritt und das abwickelt.

Einen Anwalt kann/sollte er sich nehmen, wenn es sich nicht um eine Bagatelle handelt.
Also bei einem Golf4, der vom Gutachter auf 400€ geschätzt wird, könnte es schon fast Kleinschaden sein.


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