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Völlig OT. Bremssättel verzinken AUDI. Erlischt Garantie?

esgey, Freitag, 30.06.2017, 00:04 (vor 2464 Tagen) @ tino335i

Beim nachträglichen Verzinken ist immer die Veränderung der Oberfläche das Kriterium für den Haftungsausschluß.

Wenn man die rostigen Sättel im Säurebad entrostet, entstehen Einlagerungen in der Oberfläche, die dann zu Wasserstoffversprödung führen.
Der Sattel "könnte" reißen.

Ist auch irgendwo in den Tüv-Statuten so verankert.

In der Praxis ist das nachträgliche Verzinken überhaupt kein Problem.
Idealerweise strahlt man die Sättel vorher mit einem weniger aggressiven Strahlmittel.

Hier meine Spiti-Sättel...einen Satz 540i Sättel habe ich auch schon machen lassen. ;-)
[image]

Audi ist halt... ******* :-D


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