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OT: Versicherungsfrage

Oli* @, Mittwoch, 31.05.2017, 10:40 (vor 2515 Tagen) @ Cabbisven

Das ist so nicht ganz richtig. Beim Abmelden bleibt der Versicherungsvertrag bestehen und geht in eine Ruheversicherung über. Das heißt, das Auto ist immer noch "Haftpflicht" versichert, wenn es geeignet untergestellt ist (Garage, Privatgrundstück etc.).

Man muss den Vertrag immer noch ordentlich kündigen und er läuft dann bis zum Jahreswechsel, wie immer. Manchmal ist eine Versicherung auch kulant und läßt einen aus dem Vertrag, bei längerer Stilllegung, aber dann kann man in der Regel immer noch ordentlich kündigen.

Aber automatisch endet der Vertrag nur, wenn es einen Halterwechsel gibt oder das Auto verschrottet wird.

Man kann das Auto natürlich über jemanden aus der buckligen Verwandtschaft anmelden, dann ist der Versicherungswechsel rechtlich klar. Und auch nach kurzer zeit wieder zurück. Kostet halt Zeit und Geld in der Zulassungsstelle.


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