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OT: Versicherungsfrage

HarryE30, Dienstag, 30.05.2017, 12:09 (vor 2522 Tagen)

Grundsätzlich ist es ja so, daß ich meine KFZ Haftpflicht zum Ende des Jahres oder bei Fahrzeugwechsel kündigen kann.
Implizit bedeutet das dann, daß ich ein Fahrzeug nicht einfach abmelden, und dann später mit einer Versicherung bei einem anderen Versicherer wieder anmelden kann.

Wenn ich jetzt auf ein Saisonkennzeichen und eine Youngtimerversicherung umsteigen will, dafür mein Fahrzeug im Oktober abmelde und gleich wieder mit Saisonkennzeichen 04 - 10 anmelden will, geht das dann vermutlich nicht mit neuer Versicherung, oder?

Was wäre, wenn ich im Oktober nur abmelde, und im April dann wieder neu anmelde? Muß ich dann im November die ruhende Versicherung noch kündigen?


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