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und nun völlig falsch

Marko316i-Touring @, Offenbach, Montag, 06.03.2017, 16:14 (vor 2606 Tagen) @ M60Chris

Hier mal eine Aussage:
Die Situation wie in Hessen kommt Bundesweit bzw. Europaweit.
In der 2014/45/EU werden (unter anderem...) Aufsichtsstellen für die Prüforganisationen gefordert. Stichwort "Prüfung der Prüfer".
Hessen war/ist dazu Pilotprojekt. Dort hat man getestet wie eine solche übergeordnete Aufsicht arbeitet, hat Erfahrungen gesammelt, die jetzt umgesetzt werden.
Einführung ist bis spätestens Mai 2018.
Umbauten (egal welcher Art) sind dann nur noch möglich, wenn die Vorgaben nach Merkblatt 751 exakt eingehalten wurden. Natürlich kann jeder Prüfer davon abweichen, weil das nur eine Richtschnur darstellt. Er wird es aber aus naheliegenden Gründen nicht machen.
Ganz besonders wichtig: Es wird grundsätzlich keinen Bestandsschutz geben. Das ist weder in der Richtlinie noch im Merkblatt vorgesehen. Auch nicht für den Fall das sich die Richtlinien oder die Anforderungen nach Merkblatt ändern. Es ist immer die aktuelle Version gültig und man wird sein Auto oder seinen Umbau spätestens zur nächsten HU an die jeweils neuen Bestimmungen anpassen müssen. Ähnlich wie man eine Elektroinstallation im Haus aus den 50ern komplett auf aktuellen Stand bringen muss, wenn die Anlage geändert/erweitert wird. Ausnahmen wird es wohl geben, aber nur für ganz, ganz wenige Fälle.
Genau so, wie es früher mit den Aluheckflügeln war. Da hat auch jeder geglaubt er dürfe das Ding weiterfahren...
Fehlt bei einer momentan bestehenden Eintragung ein wichtiger Nachweis (z.B. Karosseriefestigkeit bei Leistungssteigerung > 40%) kann und wird sie von der Aufsichtsstelle zurückgezogen werden sobald ihr das bekannt wird, und der notwendige Nachweis/Gutachten nicht beigebracht wird. Das ist in Hessen schön länger gängige Praxis. Momentan kann man sich noch helfen in dem man das Auto nach Bayern ausbürgert...
Das muss nicht unbedingt im Rahmen einer HU passieren. Dort wird es Ermessenssache des Prüfers bleiben eine Eintragung anzuzweifeln.
Die Aufsichtsstelle wird aber tätig sobald sich eine Zulassungsstelle mit dem KFZ wegen Anmeldung/Ummeldung/Eintragung befasst. Dann werden die Papiere und die Eintragungen automatisch geprüft und die Sache kommt ans Licht. Das geht über den Papierweg, ohne das Auto jemals zu Gesicht zu bekommen. Es geht einzig und allein um gültige Papiere.
Darüber hinaus lauert noch die Falle der allgemeinen Verkehrskontrolle sowie der Fall eines Unfalles. Außerdem werden bestehende Eintragungen stichprobenartig geprüft. Dazu wird es eine europaweite Datenbank geben, in der alle Eintragungen gespeichert werden.
Es wird auch in Zukunft nicht mehr möglich sein, z.B. ein Auto nach England oder Polen einzubürgern und nach erfolgtem Umbau wieder einzudeutschen. In naher Zukunft werden in allen EU Ländern einheitliche Bestimmungen bezüglich HU und Umbauten gelten. Dazu hat unser lieber VdTÜV bereits die nötige Vorarbeit hinter den verschlossenen Türen geleistet. In der 2014/45/EU sind die zu prüfenden Punkte für die HU schon aufgeführt und wie es momentan aussieht wird Merkblatt 751 bei Umbauten wohl in der ganzen EU verbindlich werden.

Das Problem ist, dass die Prüfer einfach Angst haben um ihren Job. Deswegen machen die so ein Geschiss darum. Die übergeordnete Prüfstelle nimmt die Eintragung komplett auseinander und kann die Vorführung des KFZ verlangen, um dieses zu zerlegen und zu prüfen, ob alles so stimmt wie eingetragen. KEIN Witz!
Und wenn etwas nicht passen sollte, wird die komplette Eintragung widerrufen und der Prüfer bekommt im schlimmsten Fall die Kündigung.

Gruß
Marko


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