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Tageszulassung vor Ablauf der 7 Jahre Frist?

HarryE30, Sonntag, 08.08.2021, 21:44 (vor 995 Tagen)

Macht es Sinn, bei einem abgemeldeten Fahrzeug die Löschung aus dem Fahrzeugregister zu vermeiden, in dem man vor Ablauf der 7 Jahre eine Tageszulassung vornimmt? Wie ist das Prozedere hierfür? Kann ich das Privatmann überhaupt? Muß ich, obwohl ich ja gar nicht an Straßenverkehr teilnehmen kann, das Auto beim TÜV vorstellen? Brauche ich eine eVB Nummer?

Fragen über Fragen...

Tageszulassung vor Ablauf der 7 Jahre Frist?

ChrisAS @, Köln, Sonntag, 08.08.2021, 22:44 (vor 995 Tagen) @ HarryE30

Macht es Sinn, bei einem abgemeldeten Fahrzeug die Löschung aus dem Fahrzeugregister zu vermeiden, in dem man vor Ablauf der 7 Jahre eine Tageszulassung vornimmt? Wie ist das Prozedere hierfür? Kann ich das Privatmann überhaupt? Muß ich, obwohl ich ja gar nicht an Straßenverkehr teilnehmen kann, das Auto beim TÜV vorstellen? Brauche ich eine eVB Nummer?

Fragen über Fragen...

Ohne Tüv keine Zulassung...damit erledigt sich der Rest der Fragen eigentlich.

EVB brauchst Du zur Zulassung immer, genauso wie die Einwilligung zum Bankeinzug.

Gruß
Christian

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Tageszulassung vor Ablauf der 7 Jahre Frist?

BMWMartin @, Russland, Montag, 09.08.2021, 07:57 (vor 995 Tagen) @ HarryE30

So einen Aufwand zu betreiben lohnt sich nur bei Fahrzeugen die Eintragungen haben, welche nach heutigen Maßstäben nicht mehr abgenommen werden können.

Eine "Tageszulassung" gibt es nicht, dass ist KFZ- Händlersprech und heißt auch nicht das sich die Zulassung von selbst wieder aufgehoben hat. :-D Sondern einfach das der Wagen nur kurz zugelassen war. Manchmal sogar eine Woche.

Eine Zulassung, ist eine Zulassung mit allem dazugehörigen Aufwand und Nachweisen und natürlich auch der Aufgabe des Abmeldens wenn Du nur Fristen verlängern möchtest (vgl. ChrisAS)

Gruß

Martin

--
Seit 2003 - E30 Fahrer, Schlachter, Schrauber und Hilfeleistender.
E30 Standardteilekonvolut vorhanden - bitte gerne Anfragen.

Tageszulassung vor Ablauf der 7 Jahre Frist?

VD, Montag, 09.08.2021, 08:27 (vor 995 Tagen) @ BMWMartin

So einen Aufwand zu betreiben lohnt sich nur bei Fahrzeugen die Eintragungen haben, welche nach heutigen Maßstäben nicht mehr abgenommen werden können.

Das hat überhaupt keine Auswirkungen.
Wenn die Eintragungen auf legalem Weg erlangt wurden, bleiben die auch weiterhin bestehen (über die 7 Jahre hinaus).
Denn die Betriebserlaubnis erlischt ja nicht durch die Außerbetriebsetzung.

Wenn die alten Zulassungsdokumente vorliegen reicht auch nach 20 Jahren eine normale HU zur Wiederinbetriebnahme.

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Tageszulassung vor Ablauf der 7 Jahre Frist?

BMWMartin @, Russland, Montag, 09.08.2021, 09:31 (vor 995 Tagen) @ VD

Du hast Recht!
Das hat sich (schon länger :-D ) geändert,

Vielen Dank.

Gruß

Martin

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Tageszulassung vor Ablauf der 7 Jahre Frist?

HarryE30, Montag, 09.08.2021, 09:36 (vor 995 Tagen) @ BMWMartin

Ach echt? Ich dachte die Zulassung erlischt nach den 7 Jahren. Früher waren das doch sogar 2 Jahre, und ich dachte es wäre auf 7 verlängert worden. Was für eine Bewandniss haben die 7 Jahre denn dann überhaupt? Wird die Zulassung einfach nur teurer, weil das Fahrzeug aus dem Register gelöscht wurde? Muß ein neuer Brief ausgegeben werden?

Danke Euch allen für die Antworten!

Tageszulassung vor Ablauf der 7 Jahre Frist?

VD, Montag, 09.08.2021, 10:56 (vor 995 Tagen) @ HarryE30

Gaaanz früher waren es glaube ich mal 2 Jahre, dann musste ein neuer Brief her.

Das wurde dann irgendwann geändert, das die Daten des Fahrzeugs erst nach 7 Jahren aus dem KBA-Register gelöscht wurden. Da schrieen dann die Zulassungsstellen nach einer Vollabnahme (§21 STVZO).
Das ist aber seit einigen Jahren hinfällig, denn es reicht eine normale HU, wenn die Daten des Fahrzeugs in Form einer ausgestellten Zulassungsbescheinigung (seit 2006: Teil I = Fahrzeugschein, davor Fahrzeugschein oder Brief) vorhanden sind.
Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt nur, wenn es ausdrücklich außer Betrieb gesetzt wurde: Sprich der Halter hat das bei der letzten Abmeldung so angegeben. Dann wäre wieder eine Vollabnahme notwendig, und dann wird es evtl. schwierig das Fahrzeug überhaupt wieder zuzulassen (siehe §19 (2) STVZO).

Ist Dein Fahrzeug nur einfach nicht zugelassen und war als letztes in Deutschland zugelassen, bleibt die Betriebserlaubnis bestehen und Du musst einfach nur eine neue HU machen.
Eventuell wird die Zulassung ein paar Euros teurer, weil die einen neuen Datensatz beim KBA anlegen müssen... aber das war es dann auch schon.

Sollte es sich um etwas seltenes handeln, empfehle ich vor dem Hintergrund der Großschadenereignisse auf jeden Fall eine Zulassung mit Teilkaskoversicherung. Kann man ja auch auf Saison für 2 Monate machen. Dann hat man aber für's ganze Jahr eine Versicherung gegen Diebstahl und Naturkatatstrophen. Selbst wenn das Teil nicht gefahren wird lohnen sich in der Regle im Schadenfall die paar Euros pro Jahr.

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Tageszulassung vor Ablauf der 7 Jahre Frist?

Oli* @, Montag, 09.08.2021, 11:02 (vor 995 Tagen) @ VD

Servus VD, ein seltener Gast hier.

Schön, von Dir zu lesen.

Gruß
Oliver

Tageszulassung vor Ablauf der 7 Jahre Frist?

VD, Montag, 09.08.2021, 13:59 (vor 995 Tagen) @ Oli*

seltener Gast


Gast? Na, ich wohne immer noch hier... wie die ganzen anderen hier ja auch
Lese nur meistens still und heimlich mit ;-)


Nicht mehr im Talk aktiv?

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Tageszulassung vor Ablauf der 7 Jahre Frist?

Oli* @, Montag, 09.08.2021, 14:54 (vor 995 Tagen) @ VD

Nicht mehr im Talk aktiv?

Musste ich mir zu oft auf die Stirn hauen, das ist ja nicht mehr zum aushalten gewesen.

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Tageszulassung vor Ablauf der 7 Jahre Frist?

BMWMartin @, Russland, Montag, 09.08.2021, 21:24 (vor 994 Tagen) @ Oli*

:-D :-D :-D :-D :-D :-D :-D :-D :-D :-D :-D

Fakt!

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Tageszulassung vor Ablauf der 7 Jahre Frist?

VD, Dienstag, 10.08.2021, 08:50 (vor 994 Tagen) @ Oli*

Ich verstehe was Du meinst.
Schade, dass da ein paar Ewig-Gestrige alles an sich gerissen haben.
Aber bei ein paar Dingen kann ich einfach nicht anders. Da muss ich widersprechen ;-)

Tageszulassung vor Ablauf der 7 Jahre Frist?

HarryE30, Montag, 09.08.2021, 12:14 (vor 995 Tagen) @ VD

Gaaanz früher waren es glaube ich mal 2 Jahre, dann musste ein neuer Brief her.

Genau, das habe ich noch in Erinnerung. Wir haben nur mit dem Kopf geschüttelt, als der Prüfer mit dem Maßband vor dem 1802 stand um die Maße zu ermitteln...

Das wurde dann irgendwann geändert, das die Daten des Fahrzeugs erst nach 7 Jahren aus dem KBA-Register gelöscht wurden. Da schrieen dann die Zulassungsstellen nach einer Vollabnahme (§21 STVZO).

Das ist dann wohl mein letzte Stand gewesen.

Das ist aber seit einigen Jahren hinfällig, denn es reicht eine normale HU, wenn die Daten des Fahrzeugs in Form einer ausgestellten Zulassungsbescheinigung (seit 2006: Teil I = Fahrzeugschein, davor Fahrzeugschein oder Brief) vorhanden sind.
Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt nur, wenn es ausdrücklich außer Betrieb gesetzt wurde: Sprich der Halter hat das bei der letzten Abmeldung so angegeben. Dann wäre wieder eine Vollabnahme notwendig, und dann wird es evtl. schwierig das Fahrzeug überhaupt wieder zuzulassen (siehe §19 (2) STVZO).

Ist Dein Fahrzeug nur einfach nicht zugelassen und war als letztes in Deutschland zugelassen, bleibt die Betriebserlaubnis bestehen und Du musst einfach nur eine neue HU machen.
Eventuell wird die Zulassung ein paar Euros teurer, weil die einen neuen Datensatz beim KBA anlegen müssen... aber das war es dann auch schon.

Klingt gut, ein paar Euro teurer ist ja kein Problem, nur §21 Abnahme würde ich vermeiden wollen.


Sollte es sich um etwas seltenes handeln, empfehle ich vor dem Hintergrund der Großschadenereignisse auf jeden Fall eine Zulassung mit Teilkaskoversicherung. Kann man ja auch auf Saison für 2 Monate machen. Dann hat man aber für's ganze Jahr eine Versicherung gegen Diebstahl und Naturkatatstrophen. Selbst wenn das Teil nicht gefahren wird lohnen sich in der Regle im Schadenfall die paar Euros pro Jahr.

Hm, das ist vielleicht eine Überlegung wert. Muß ich dann alle 2 Jahre zum TüV? Oder interessiert das keinen, wenn der Wagen einfach nur in der Garage steht?

Danke für Deine ausführliche Antwort!

Tageszulassung vor Ablauf der 7 Jahre Frist?

dirk_335i @, Seeheim-Jugenheim, Montag, 09.08.2021, 12:49 (vor 995 Tagen) @ HarryE30

Hi,

theoretisch ja. Wird aber nicht überprüft, du solltest nur darauf achten, dass kein unliebsamer Nachbar den abgelaufenen Tüv Stempel sieht. Denn Starfe gibt es deswegen auch, wenn das Fahrzeug nur in der Garage steht. Am besten die Schilder wieder demontieren und im Schrank zuhause verwahren ;-)

Tageszulassung vor Ablauf der 7 Jahre Frist?

VD, Montag, 09.08.2021, 13:57 (vor 995 Tagen) @ HarryE30

Hm, das ist vielleicht eine Überlegung wert. Muß ich dann alle 2 Jahre zum TüV? Oder interessiert das keinen, wenn der Wagen einfach nur in der Garage steht?

Allein das das Fahrzeug zugelassen ist bedingt dann die Pflicht zur Vorführung zur Hauptuntersuchung. Denn es wird ja zur Nutzung im Straßenverkehr vorgehalten und könnte jederzeit bewegt werden.

Ein User hatte da auf der Zulassungsstelle mal bei Abmelden ein schönes Erlebnis. Er wollte abmelden und der Hannelore fiel auf, dass das Fahrzeug überfällig wäre zur Hauptuntersuchung. Hat ne Anzeige geschrieben und es hab nen Punkt in Flensburg zur Abmeldung dazu.

Der Punkt war leider nicht gerechtfertigt, denn das Fahrzeug stand die ganze Zeit mit Motorschaden bei ihm rum. Aber er hatte keinen ganz so fitten Anwalt.

Das Kennzeichen zu demontieren ist auf jeden Fall schon mal eine gute Vorsichtsmaßnahme.

Zu beachten wäre noch:
Prozente in der Versicherung fährt man so nicht herunter. Dafür braucht es ein Saisonkennzeichen über mindestens 7 Monate.
Bei Versicherung als Oldtimer ist das aber egal. Denn da fährt man sowieso immer auf 100 % und die Prämie richtet sich nach versichertem Wert (Wertgutachten machen lassen).


Danke für Deine ausführliche Antwort!

Gerne ;-)

Tageszulassung vor Ablauf der 7 Jahre Frist?

Andreas-FD ⌂ @, Fulda, Montag, 09.08.2021, 21:58 (vor 994 Tagen) @ HarryE30

warum zulassen wenn es eh nicht bewegt wird?
Mit dem Thema Versicherung gegen diverse Dinge für ein nicht zugelassenen Fahrzeug habe ich mich auch einige Zeit beschäftigt.
Möglich ist das bei Sammlerfahrzeugen bei einer kleinen Sammlung z.B. bei der OCC.
Dort versicherst du dann mehrere Autos in als Sammlung und zahlst eine Pauschale je nach beinhaldenten Fahrzeugen und dem was man alles Versichern möchte, unabhängig davon ob oder wie lange die Fahrzeuge zugelassen sind.
Du kannst also z.B. 10 Fahrzeuge dort als Sammlung versichern, lässt aber nur 4 davon zu.
Die Autos müssen einfach in einer abgeschlossenen Garage oder Halle untergebracht werden und sind mit versichert unabhängig ob diese zugelassen sind.
Kommst du auf die Idee alle zuzulassen oder auch garkeins oder einen Teil auf Saison zahlst du immer das gleiche.
Funktionieren tut das meine ich ab 3 Fahrzeugen.
ich habe aktuell 8 Fahrzeuge dort als Sammlung Versichert und welchsel hier und da auch mal rum.
Kosten tut das ganze schon einiges, ich bin unterm Strich mit dem Gesamtbetrag aber absolut zufrieden. Ab gewissen Werten die da stehen muss man aber irgendwann abwägen was man tut, ob man auf Risiko geht oder sich doch etwas absichert.


Gruß
Andreas

--
www.e30-fulda.de

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Tageszulassung vor Ablauf der 7 Jahre Frist?

Oli* @, Montag, 09.08.2021, 11:00 (vor 995 Tagen) @ HarryE30

Kann sein das er aus dem Register verschwindet, ist aber eher unüblich.
-> BRD, Datenschutz, Technikbegeisterung, Behörden ;-)

Wenn jemand sichz die Mühe macht und ein Fax schickt zur Löschung, dann wirds eng. Dazu musst Du aber die Löschung beantragt haben.

Solange Du den alten Brief oder die Zulassungsbescheinigung 1/2 entstempelt in der Hand hältst beim wiederanmelden, kein Problem.
Bei Aufgebot, ohne Papiere, kanns schief gehen, wegen dem Fax.

Tageszulassung vor Ablauf der 7 Jahre Frist?

HarryE30, Montag, 09.08.2021, 12:08 (vor 995 Tagen) @ Oli*

Ok, ist beides vorhanden und mein Name steht auch in den Papieren. Demnach brauche ich mir dann ja keine Sorgen zu machen.

Danke Dir!

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