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Suche Aktenzeichen Urteile u.ä. zu beklebten KFZ-Kennzeichen

jimknopf @, München, Donnerstag, 11.04.2019, 19:28 (vor 1836 Tagen)

SCHWARMWISSEN BENÖTIGT!


Hallo zu sammen!

Mir sind vor einiger Zeit mal derlei Sachen untergekommen, wonach die Beanstandung eines Aufklebers auf dem blauen EU-Teil des Autokennzeichens durch die Polizei abgewiesen wurde, mit der Begründung, dieser Part sei kein Teil des eigentlichen Kfz-Kennzeichens.

HAt jemand weitere Infos, Zeitungsausschnitte als Bilddatei oder ähnliches, dann bitte ich um Rückmeldung. Leider habe ich mir das seinerzeit nicht abgespeichert, oder eben, dass ich es nun nihct mehr wiederfinde. :-)

Ich weiß, dass jede Seite Paragraphen zitiert hat. Ich sammle momentan nur alles Auffindbare an Meldungen dazu. Ich habe kein anhängiges Verfahren. :-)


Gruß Lutz

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joe32, 76887 Böllenborn / SÜW, Freitag, 12.04.2019, 05:49 (vor 1835 Tagen) @ jimknopf
bearbeitet von joe32, Freitag, 12.04.2019, 05:59

hi

das kennzeichen ist ein " D O K U M E N T " jede veränderung ist Urkundenfälschung !

Strafbarkeit nach § 22 StVG

gruß jo


Für die blaue Fläche greift §22 StVG, welche explizit darauf hinweist, das der Teil im § 8 (1) FZV ausschlaggebend ist und nicht durch der Beklebung der Eurosternen verfälscht wurde.

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msw68, Freitag, 12.04.2019, 08:53 (vor 1835 Tagen) @ jimknopf

Einfach das Kennzeichen so lassen wie es ist. Alles andere ist für Doofe und sorgt für sinnlose Diskussionen mit der Rennleitung.

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318is-fahrer @, Freitag, 12.04.2019, 13:28 (vor 1835 Tagen) @ jimknopf

Hallo.

Wusste gar nicht, dass du einer dieser Kandidaten bist, die sich Fussball Aufkleber da drauf machen müssen... ;)

Oder willst so Aufkleber Futzis aufklären ;)

Google brachte mir das:

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/anlage_4.html

Der blaue Teil ist definitiv Teil des Kennzeichens. Egal was irgendwer behauptet.
Hatte er oder sie halt Glück.

Und da noch n guter Text dazu:

https://www.gutschild.de/blog/kennzeichen-mit-sticker-bekleben-ist-es-erlaubt/

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jimknopf @, München, Sonntag, 14.04.2019, 21:57 (vor 1832 Tagen) @ 318is-fahrer

Ich habe nicht vor, jemanden zu belehren.

Die Frage ergab sich letztens beim TÜV, der ein solcherlei beklebtes Kennzeichen als "defekt" im Prüfbericht dokumentierte. Diese Beschreibung geht meiner Meinung nach an Sinn Zweck des TÜV-Eintrags vorbei. Warum nicht der wahre Grund aufgeführt wird "Schild zusätzlich beklebt" konnte keiner erklären.

Ich habe vor längerer Zeit aber tatsächlich ein Aktenzeichen gefunden, in der eine diesbezügliche Mängelrüge und ergangenes Verwarn- oder Bußgeld niedergeschlagen wurde. DAS und ähnliche gerichtliche Entscheidungen interessieren mich.


Gruß Lutz

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cabtouri68 @, Koblenz, Freitag, 12.04.2019, 19:10 (vor 1835 Tagen) @ jimknopf

leider sehe ich so viele PKW und Motorräder mit Eu in schwarz..oder Totenkopf..ETC….anscheinend fällt es keinen auf!!!...

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Paralysin, Freitag, 12.04.2019, 21:23 (vor 1834 Tagen) @ jimknopf

Also ich fahre auch schwarze D Aufkleber auf dem blauen Feld, weil es einfach zu schwarz auf'm Auto wie auf'm Moped passt, ganz einfach :D

Ich sehe da keine Verfälschung der Kennzeichen, die Syltaufkleber fallen da schon eher rein da sie meistens auf der weißen Fläche angebracht werden.

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M-Tech II @, Hamburg, Freitag, 12.04.2019, 23:32 (vor 1834 Tagen) @ Paralysin

Das schwarze D ist auch unzulässig, hier wird aber nicht der 22 StVG greifen, weil das Kennzeichen noch erkennbar ist. Ich glaube nicht, dass da ein Staatsanwalt tätig wird.

siehe Link

jimknopf @, München, Donnerstag, 25.04.2019, 19:47 (vor 1822 Tagen) @ jimknopf

http://www.d-sticker.eu/Rechtliche-Informationen/
[http://www.d-sticker.eu/Rechtliche-Informationen/]

Sind die "Rechtlichen Informationen" dieses Sticker-Anbieters haltbar?


Ich habe leider keinerlei Aktenzeichen gefunden, die das untermauern. Nachdem sich niemand mehr dazu geäußert hat, werde ich weitersuchen - mit verminderter Intensität.

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