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Garagen Eigentümerwechsel

andyfeld, Mittwoch, 10.10.2018, 18:18 (vor 2022 Tagen)

Moin Mädels,

da hier ja sehr kompetente Leute sind folgende Frage :
Ich habe hier 2 Garagen die eigentlich in die Erbmasse meiner Eltern fallen.
Mein Vater ist letztes Jahr verstorben und meine Mutter (82) mit Bauchspeicheldrüsenkrebs lebt noch.
Jetzt möchten wir die Garagen noch zu Lebzeiten auf mich übertragen.
Das Problem ist das diese auf einem Gemeinschaftsgrundstück ( > 21 Garagen) stehen und keine einzelnen Flurstücknummern haben.
Muß ich jetzt zwingend zum Notar oder kann ich das irgendwie auf dem kleinen Dienstweg mit der Stadt regeln ???

Danke und Gruß
Andy

Garagen Eigentümerwechsel

erik, 85664 Hohenlinden, Mittwoch, 10.10.2018, 18:52 (vor 2022 Tagen) @ andyfeld

Boah - in Anbetracht der zu erwartenden Probleme hilft hier nur der Fachanwalt.
Stichwort Schenkung :-(

Garagen Eigentümerwechsel

msw68, Mittwoch, 10.10.2018, 20:54 (vor 2022 Tagen) @ andyfeld

Wenn ein Elternteil stirbt, erben die Kinder und der verbleibende Elternteil je 50%. Außer es gibt ein sogenanntes "Berliner Testament". Dann erbt der verbleibende Elternteil alles und die Kinder müssen warten, bis beide Eltern tot sind.

Es kann daher sein, dass Dir schon 50% gehört., bzw. Dir und Deinen Geschwistern.

Gibt es für die Garagen Grundbücher, ähnlich wie bei Eigentumswohnungen? Wenn ja, dann braucht Ihr nur zum Notar zu gehen und die Garagen auf Dich umschreiben lassen. Da die Garagen von Deinen Eltern kommen, hast Du einen Steuerfreibetrag in Höhe von 400.000€ pro Elternteil. Daher brauchst Du sicher keine Schenkungssteuer bezahlen (außer die Garagen sind soviel Wert).

Garagen Eigentümerwechsel

Zausels_Kerl, Nachrodt-Wiblingwerde, Mittwoch, 10.10.2018, 21:12 (vor 2022 Tagen) @ andyfeld

Das wird sich ohne Notar nicht machen lassen, es sei denn du magst das Risko eingehen, dass die Verwertung auf Basis des Eigentümervertrages mit dem Tod des Besitzers ausläuft.
Ich gehe davon aus, dass es für das entsprechende Flurstück einen Grundbucheintrag gibt in dem die Nutzungsrechte der jeweiligen Eigentümer von den Garagen festgeschrieben sind. Der Eigentümer des Grundstückes wird eine Eigentümergemeinschaft sein. Für die Eigentümergemeinschaft wird es einen entsprechenden Vertrag geben und in Diesem "sollte" auch der Eigentumsübergang bei Tod eines Eigentümers geben. Da in diesen Verträgen oftmals die absonderlichsten Regelungen festgeschrieben sind, müsste zunächst der zugrunde liegende Vertrag der Eigentümergemeinschaft geprüft werden. Von "per Mail auf den Rechtsnachfolger eines Eigentümer zu Übertragen" bis zu "notariell verbrieftem Eigentümerübergang" ist da alles möglich. Oftmals sind alte Eigentümerverträger auch mit Passagen gefüllt, die sie rechtlich nicht durchsetzen lassen.

Also: Zunächst mal einen Grundbuchauszug für die entsprechende Liegenschaft (Flurstück) einholen, entweder unbürokratisch oder via Notar. Dann prüfen ob da etwas für einen Eigentümerübergang definiert ist (Erbe, Verfall bei Todesfall o.ä.) und dann via Notar prüfen ob Änderungen im Grundbuch erforderlich sind oder eine einfache Anpassung des Eigentümervertrages ausreicht.

Ich weiß aus eigener Erfahrung dass die Sache beliebig kompliziert werden kann. Teilweise ist ein Gespräch bei eine Eigentümerversammlung oder mit der zuständigen Eigentümervertretung (Verwaltungsgesellschaft) zielführend.

vG
Martin

--
Die E30 Halle ist fast voll ... IS, Touring, Cabrio, Limo 2, Limo 4 ...

Garagen Eigentümerwechsel

msw68, Mittwoch, 10.10.2018, 22:12 (vor 2022 Tagen) @ Zausels_Kerl

So ganz richtig ist das nicht.......

Beim Verkauf muss man nicht mit dem Eigentümervertreter oder Verwalter sprechen, bzw. fragen. Es gibt nur ein Vorkaufsrecht der Gemeinde. Ab und an gibt es ein Vorkaufsrecht Dritter. Das steht dann im Grundbuch. Das greift aber bei Schenkung und Erbe nicht.

Wer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, kann verkaufen oder verschenken wann immer und an wen er will. Falls die Gemeinde oder Dritte von Ihrem Vorkaufsrecht gebrauch machen will, müssen sie in den Kaufvertrag zu den vertraglichen Bedingungen eintreten.

Es gibt keine Verträge, die im Todesfall eine besondere Regelung vorsieht. Wenn jemand stirbt, werden die Erben Eigentümer. Wäre ja noch schöner wenn es nicht so wäre. (Papa stirbt und die Immobilie fällt an die WEG, neee........)


Man braucht nicht zwingend einen Notar. In der DDR gab es Pachtgrundstücke mit Eigentumsgaragen. Dort haben die Nutzer Garagen auf Pachtland gebaut und Pacht für das Grundstück an die Gemeinde bezahlt. Es gibt dazu kein gesondertes Grundbuch. Das ist bis heute so. In diesem Falle kann der Eigentümer einer Garage mittels Kaufvertrag die Garage weitergeben. Allerdings muss der Pachtgeber dem zustimmen. Der neue Nutzer tritt in dann in den Pachtvertrag ein.
Siehe: Schuldrechtsanpassungsgesetz


Jetzt kommt es ganz darauf an, wie beim TE die Situation ist. Gibt es ein Grundbuch, dann braucht er nur mit Mutti zum Notar gehen. Ist keine große Sache.

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