FORUM WERKSTATT STORIES ARCHIV KLEINANZEIGEN
Avatar

Frage Besitzerwechsel Kfz

Schraubenlinksrumfestzieher @, Waiblingen, Mittwoch, 18.07.2018, 09:21 (vor 2081 Tagen)

Guten Morgen,

weiß jemand von euch ob es möglich ist nur den Besitzer eines Fahrzeugs zu ändern?

Im Endeffekt möchte ich ein Fahrzeug das regulär auf einen 3. versichert und angemeldet ist mit meinem Namen im Brief und Schein versehen. Aber die bestehende Versicherung aufrecht erhalten da der momentane Besitzer noch damit fährt.

Hört sich komisch an, ist es auch, nur will ich im Fall der Fälle alles wasserdicht haben. Also Auto gehört mir und im Schadensfall geh ich nicht hoch mit den Prozenten.

Vielen Dank schonmal :)

Grüße aus Nähe Stuttgart .

Avatar

Frage Besitzerwechsel Kfz

Oli* @, Mittwoch, 18.07.2018, 09:43 (vor 2081 Tagen) @ Schraubenlinksrumfestzieher

Wo genau soll da das Problem sein?

Du schreibst die Versicherung an, dass das Auto den Eigentümer wechselt, aber die "Halterschaft" oder so heißt das auf juristendeutsch, gleich bleibt.
Wie die Versicherung dann verfahren will, sagt Sie dir schon.

Dann meldest Du das Auto auf deinen Namen um und stehst in der Zulassungsbescheinigung 2 (und natürlich auch 1). Allerdings solltest Du so etwas wie einen Kaufvertrag / Übergabevertrag aufsetzten. Sonst ist das mitnichten Wasserfest. Die ZBSII ist nämlich nur ein Hinweis auf die Eigentümerschaft, kein Beweis derselbigen.

Frage Besitzerwechsel Kfz

Tom 325iC, Mittwoch, 18.07.2018, 11:55 (vor 2081 Tagen) @ Schraubenlinksrumfestzieher

Ich verstehe zwar die Frage nicht wirklich aber das geht natürlich nicht.
Wenn das Fahrzeug auf dich umgemeldet wird dann natürlich auf deine Versicherung. Wer auf deine Versicherung fahren darf und zu welchen Konditionen ist mit der Versicherung vereinbart. Versichert ist also immer der Halter und ein festzulegender Personenkreis.

Im Übrigen ist der Halter auch der Eigentümer, nur hättest du in diesem Fall einen anderen Führer.

Das einzige was du tun kannst ist, mit der Person im Schadenfall eine Kostenübernahme zu vereinbaren oder auf die Umschreibung bis zur tatsächlichen Fahrzeugübergabe zu verzichten.

Vielleicht erklärst du aber zunächst den Hintergrund.

Grüße
Tom

Frage Besitzerwechsel Kfz

e30-s50 @, Mittwoch, 18.07.2018, 12:09 (vor 2081 Tagen) @ Tom 325iC

Ich verstehe zwar die Frage nicht wirklich aber das geht natürlich nicht.
Wenn das Fahrzeug auf dich umgemeldet wird dann natürlich auf deine Versicherung. > > Grüße
Tom

Das ist so nicht korrekt, außer es hat sich in der Zwischenzeit etwas geändert.

Bei meinem Eltern, war immer meine Mutter der Fahrzeughalter (eingetragen in den Fahrzeugpapieren) und mein Vater, der Versicherungsnehmer für das Fahrzeug (aufgrund besserer %).
Genau so hab ich das auch bei meinem ersten Auto gehandhabt.
Ich der Fahrzeughalter und meine Mutter der Versicherungsnehmer.

Die Personen, die den Wagen zusätzlich bewegen, sind der Versicherung zu melden.

Gruß Alex

Frage Besitzerwechsel Kfz

Tom 325iC, Mittwoch, 18.07.2018, 12:31 (vor 2080 Tagen) @ e30-s50

Ich verstehe zwar die Frage nicht wirklich aber das geht natürlich nicht.
Wenn das Fahrzeug auf dich umgemeldet wird dann natürlich auf deine Versicherung. > > Grüße
Tom


Das ist so nicht korrekt, außer es hat sich in der Zwischenzeit etwas geändert.

Bei meinem Eltern, war immer meine Mutter der Fahrzeughalter (eingetragen in den Fahrzeugpapieren) und mein Vater, der Versicherungsnehmer für das Fahrzeug (aufgrund besserer %).
Genau so hab ich das auch bei meinem ersten Auto gehandhabt.
Ich der Fahrzeughalter und meine Mutter der Versicherungsnehmer.

Die Personen, die den Wagen zusätzlich bewegen, sind der Versicherung zu melden.

Gruß Alex

Das mag bei Ehepartnern und innerhalb der Familie möglich sein aber nicht bei Dritten. Und innerhalb der Familie macht es eigentlich auch keinen wirklichen Sinn, da natürlich immer der günstigste bestehende freie Vertrag gewählt wird und es unerheblich ist wer der Halter des Fahrzeuges ist, also wer im Brief steht.

Daher versichert man z.B. das Kind als Fahranfänger auf einem bestehen Altvertrag und überträgt diesen dann nach einer Frist mit Übernahme der Klasse. Halter ist aber in diesem Fall auch der Versicherungsnehmer, es sei denn die Versicherung gewährt das innerhalb der Familie.

Aber darum geht es hier glaube ich nicht.

Frage Besitzerwechsel Kfz

ergra @, Marienheide, Mittwoch, 18.07.2018, 14:01 (vor 2080 Tagen) @ Tom 325iC

Wobei man aufpassen muss, das Auto meines Bruders lief auch auf meinen Vater. Als er rausgewunken wurde und die Reifen abgefahren waren saß mein Vater als Halter bei den Punkten oder war es Geldstrafe mit im Boot. Alleine aus dem Grund würde es sich teilweise schon lohnen Halter und Versicherungsnehmer zu unterscheiden.

Gruß Erwin

Frage Besitzerwechsel Kfz

dirk_335i @, Seeheim-Jugenheim, Sonntag, 22.07.2018, 06:42 (vor 2077 Tagen) @ ergra

Gibt aber auch den umgekehrten Fall.
z.B. Anzeige wegen Nötigung, hier zahlt keine Rechtschutzversicherung, da Vorsatz, wenn Halter und Versicherungsnehmer gleich sind.
Bei Abweichung Halter/Versicherungsnehmer zahlt die Rechtschutz dem Halter die Abwehr der Vorwürfe.
Gilt zb auch, wenn alkohol im Spiel ist.

Avatar

Frage Besitzerwechsel Kfz

Schraubenlinksrumfestzieher @, Waiblingen, Donnerstag, 19.07.2018, 10:48 (vor 2080 Tagen) @ Tom 325iC

Der Hintergrund ist jener,

Mein Großvater will das ich mal seinen Wagen Erbe, bzw. Wäre ihm es jetzt schon eine Freude wenn ich den Wagen jetzt schon bekomme. Wie sagt man ... von warmen Händen...?? irgendwie so. Auf jedenfall ist dann auch im Streitfall hinterher alles geregelt. Ist jetzt nichts besonderes n w201, altersentsprechend. Aber trotzdem ein schöner Kerl. Manchmal fährt er noch zum doc oder zum Kaffeekränzchen.

Und wenn es ihm ne Freude macht, dann freut es mich auch. Will das alles jetzt mit dem "geringstem" aufwand abwickeln.

Danke schonmal für die vielen Antworten, werde mal bei der bestehenden Versicherung anrufen und nachhaken.

Gruß

Frage Besitzerwechsel Kfz

jimknopf @, München, Samstag, 21.07.2018, 20:47 (vor 2077 Tagen) @ Schraubenlinksrumfestzieher

Bei getrenntem Halter- und Versicherungsnehmer ist die Versicherungsprämie mittlerweile DEUTLICH höher! Den Fall hatte ich auch vor JAhren schon selbst erlebt.

In Deinem Fall ist es doch recht einfach zu lösen: Der W201 wird komplett auf Dich angemeldet und versichert und der Versicherung alle Fahrer mitgeteilt. Wenn Dein Opa fahren will, dann kriegt er SChlüssel und PApiere und kann fahren wohin er will. Es geht ihm doch um den Nutzen und das Fahrerlebnis, nicht um den Papierkram.

Sollte es für Dich hier finanziell enger werden, könnte ich mir vorstellen, dass Dein Opa die Versicherungsprämie noch eine Weile übernimmt.

So brauchst Du Dich auch nicht rechtlich gegen den zukünftigen Erblasser für irgendetwas absichern. Alles bleibt in der Familie. So kenne ich das halt...

--
[image]

Avatar

Kommt auf die Versicherung an ob sie den Wechsel erlaubt.

Regensburger ⌂ @, Regensburg, Mittwoch, 18.07.2018, 20:15 (vor 2080 Tagen) @ Schraubenlinksrumfestzieher
bearbeitet von Regensburger, Mittwoch, 18.07.2018, 20:19

Eigentümer, Halter und Versicherungsnehmer dürfen rechtlich unterschiedlich sein.

Wenn nicht könnte keiner mehr eine Leasingkarre fahren.
Eigentümer = Leasinggeber
Halter/Besitzer = Leasingnehmer
Versicherungsnehmer = z.B. Oma die nicht mehr selber fährt.

Um Eigentümer zu werden sollte es einen entsprechenden (Kauf-) Vertrag geben.

Fahrzeughalter kann übrigens jede natürliche (ohne Altersbeschränkung also auch ein neugeborenes) oder juristische Person sein/werden. In der Praxis z.B. Schwerbehinderte Kinder wegen KFZ-Steuer Befreiung.

--
[image]

[image]

A Bayer ohne Wampn is wia a Puff ohne Schlampn

Kommt auf die Versicherung an ob sie den Wechsel erlaubt.

jimknopf @, München, Samstag, 21.07.2018, 20:52 (vor 2077 Tagen) @ Regensburger

Dem ist fast nichts hinzuzufügen - außer, dass ein Kaufvertrag - hier am besten über einen Kaufpreis von einem Euro - ausgestellt werden sollte. Schenkungsurkunden bergen andere/weitere Gefahren, die man damit vermeiden kann (Haftung aktuell und Nachlassprobleme später).

--
[image]

Frage Besitzerwechsel Kfz

ChrisAS @, Köln, Samstag, 21.07.2018, 18:50 (vor 2077 Tagen) @ Schraubenlinksrumfestzieher

Guten Morgen,

weiß jemand von euch ob es möglich ist nur den Besitzer eines Fahrzeugs zu ändern?

Im Endeffekt möchte ich ein Fahrzeug das regulär auf einen 3. versichert und angemeldet ist mit meinem Namen im Brief und Schein versehen. Aber die bestehende Versicherung aufrecht erhalten da der momentane Besitzer noch damit fährt.

Hört sich komisch an, ist es auch, nur will ich im Fall der Fälle alles wasserdicht haben. Also Auto gehört mir und im Schadensfall geh ich nicht hoch mit den Prozenten.

Vielen Dank schonmal :)

Grüße aus Nähe Stuttgart .

Geht z.B. bei meiner Versicherung (DEVK).
Kostet glaub ich ~5€ Aufschlag pro Jahr für abweichenden Halter/VN.

Gruß
Christian

Frage Besitzerwechsel Kfz

jimknopf @, München, Samstag, 21.07.2018, 20:57 (vor 2077 Tagen) @ ChrisAS

Oh!?

Bei mir war das gleich dreißig Prozent teurer, deswegen habe ich das seit der Änderung damals nicht mehr gemacht. War es die Basler oder Zurich? Ich weiß es nicht mehr. Heute sind alle unsere Fahrzeuge (aus der Familie) in einer Flottenversicherung zu recht günstigen Konditionen bei der Zurich versichert. Das ist sehr praktisch für uns.

--
[image]

powered by my little forum