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Ab wann §23 Untersuchung für H-Kennzeichen?

ChrisAS @, Köln, Samstag, 20.01.2018, 15:37 (vor 2297 Tagen)

Hallo zusammen,

weiß jemand zufällig genau, ab wann man die Untersuchung fürs H machen lassen darf? Der Tüv hier war gestern nachmittag schon im Feierabend.

Hintergrund: Cabrio muss im Februar zur HU, Auto wird im Mai 30. Auch wenn es aktuell nicht lohnt, will ich ein H drauf machen. Da für die H Untersuchung auch direkt eine HU mitgemacht wird würde ich das gerne in einem Abwasch machen.

Kann ich im Februar schon die H-Untersuchung machen, oder doch den Tüv bis Mai überziehen?

Gruß
Christian

Ab wann §23 Untersuchung für H-Kennzeichen?

msw68, Samstag, 20.01.2018, 16:45 (vor 2297 Tagen) @ ChrisAS
bearbeitet von msw68, Samstag, 20.01.2018, 17:03

Du kannst das H-Gutachten erst kurz vorher machen. 3 Monate ist sicher zu viel. Du kannst aber den TÜV problemlos überziehen bis dahin. Die ersten 2 Monate sind straffrei. Ab 3. Monat kostet es 15€ Strafe (wen interessiert´s). Erst ab 8 Monate Überziehung wird es kritisch. Dann gibt es einen Punkt.

Wenn Du den TÜV im Mai machst bekommst Du auch bis Mai2020 den Stempel.


Edit: Es gilt immer der Monat: Wenn ich es richtig weiß, dann gilt für dich der Mai. Beispiel: Wenn Dein Auto EZ am 20. Mai hatte, dann kannst Du ab dem 1. Mai das H-Kennzeichen beantragen. D. h. Ende April das Gutachten machen.

Ab wann §23 Untersuchung für H-Kennzeichen?

ChrisAS @, Köln, Samstag, 20.01.2018, 17:17 (vor 2297 Tagen) @ msw68

Du kannst das H-Gutachten erst kurz vorher machen. 3 Monate ist sicher zu viel. Du kannst aber den TÜV problemlos überziehen bis dahin. Die ersten 2 Monate sind straffrei. Ab 3. Monat kostet es 15€ Strafe (wen interessiert´s). Erst ab 8 Monate Überziehung wird es kritisch. Dann gibt es einen Punkt.

Wenn Du den TÜV im Mai machst bekommst Du auch bis Mai2020 den Stempel.


Edit: Es gilt immer der Monat: Wenn ich es richtig weiß, dann gilt für dich der Mai. Beispiel: Wenn Dein Auto EZ am 20. Mai hatte, dann kannst Du ab dem 1. Mai das H-Kennzeichen beantragen. D. h. Ende April das Gutachten machen.

Super, Danke für die ausführliche Auskunft!

Viele Grüße
Christian

Ab wann §23 Untersuchung für H-Kennzeichen?

msw68, Samstag, 20.01.2018, 17:23 (vor 2297 Tagen) @ ChrisAS

Übrigens. Ab dem 2. Monat Überziehung ist die Prüfgebühr beim TÜV um 20% teurer. Das ist aber in Deinem Fall kein Problem, da Du ja eh ein Gutachten machen willst.

Das ist völliger Betrug. Die Untersuchung ist genauso wie bei Fahrzeugen ohne überzogener HU.


Ich habe gestern eine HU auf meinen E32 gemacht. Die HU war im August abgelaufen. Der TÜV hat 143€ für die Untersuchung genommen (HU + ASU + Gasanlage). Jetzt habe ich einen schönen blauen Stempel bis 1/20.

Ab wann §23 Untersuchung für H-Kennzeichen?

brosem3, Samstag, 20.01.2018, 17:28 (vor 2297 Tagen) @ ChrisAS

Wen du ohne Gültigen TÜV angehalten wirst würde ich denen aber nicht auf die Nase binden das du das mit Absicht machst,,,das ist dann mit Vorsatz,,, sagst du O hab ich garnicht Bemerkt ist das OK ,, das Überziehen kostet aber auch straffe, die musst du beim TÜV dann zu deinen Gebühren mit Zahlen Glaube 20€

Ab wann §23 Untersuchung für H-Kennzeichen?

msw68, Samstag, 20.01.2018, 17:33 (vor 2297 Tagen) @ brosem3

Natürlich darf man keinen "Vorsatz" draus machen. So blöd wird ja keiner sein.

Das kostet erst ab dem 3.Monat 15€. Das nennt man "Zusatzsteuer für die Freie Fahrt". :-P

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Ab wann §23 Untersuchung für H-Kennzeichen?

GT600, Rostock, Samstag, 20.01.2018, 22:06 (vor 2297 Tagen) @ ChrisAS

Für die Erteilung eines H-Kennzeichens gilt der Tag der Erstzulassung.
Ist dein Cab am 15.Mai 1988 das erste mal zugelassen worden, kannst du
frühstens am 15.Mai 2018 den §23er machen lassen und den Antrag zur
Erteilung des Kennzeichens stellen.

Ab wann §23 Untersuchung für H-Kennzeichen?

msw68, Sonntag, 21.01.2018, 00:53 (vor 2297 Tagen) @ GT600

Zitat "Oldtimer-Markt":

"Neu hinzu kam 2011, daß ein Fahrzeug welches vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen ist, jedoch seinerzeit nicht zugelassen wurde, mit einer Ausnahmegenehmigung trotzdem ein H-Kennzeichen erlangen kann."


Maximal bis zum Produktionstag zurück.

Ab wann §23 Untersuchung für H-Kennzeichen?

ChrisAS @, Köln, Sonntag, 21.01.2018, 23:44 (vor 2296 Tagen) @ msw68

Zitat "Oldtimer-Markt":

"Neu hinzu kam 2011, daß ein Fahrzeug welches vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen ist, jedoch seinerzeit nicht zugelassen wurde, mit einer Ausnahmegenehmigung trotzdem ein H-Kennzeichen erlangen kann."


Maximal bis zum Produktionstag zurück.

Auf den Tag kommts dann auch nicht mehr an. ;-)

Danke.

Gruß
Christian

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Ab wann §23 Untersuchung für H-Kennzeichen?

Sebastian///M3 @, Montag, 22.01.2018, 07:39 (vor 2295 Tagen) @ ChrisAS

So war es bei mir:
EZ6/87
ich war im Dezember 2016 nach der Vollrestauration beim TÜV zur Abnahme des M3. Ich fragte, ob er nicht gleich das H-Gutachten mitmachen könnte (also 7 Monate bevor das Auto 30 Jahre alt wurde). Er hat das ohne Probleme gemacht und auf dem Landratsamt wurde mir in 12/2016 das H-Kennzeichen zugewiesen. Also 7 Monate früher. Es gab nur eine kleine Interferenz auf dem Landratsamt (System bemerkt dass das Auto noch nicht 30 JAhre alt ist, aber in dem Moment, wenn der TÜV Prüfer die Umschlüsselung auf Oldtimer vorgenommen hat, ist das nicht mehr relevant.

Tüv Rheinland sagt erst wenn er 30 wird...

ChrisAS @, Köln, Montag, 22.01.2018, 17:46 (vor 2295 Tagen) @ ChrisAS

Hallo,

vorhin mal ein bißchen telefoniert. Tüv Rheinland sagt, dass erst im Mai die Untersuchung möglich ist. Und natürlich haben Sie mich auch drauf hingewiesen, dass ich ja vorher zur HU muss und wollten schon einen Termin anbieten.

Mein sonst sehr fairer GTÜ-Mann sagte das gleiche, also auch erst im Mai. Allerdings riet er mir mich nicht erwischen zu lassen bis dahin. ;-)

Scheinbar gibts da nicht (mehr?) viel Spielraum.

Gruß
Christian

Tüv Rheinland sagt erst wenn er 30 wird...

msw68, Montag, 22.01.2018, 17:51 (vor 2295 Tagen) @ ChrisAS

Das macht wahrscheinlich jeder Landkreis/Prüfstelle anders. Das Gesetz spricht von "in den Verkehr gebracht". Juristisch gesehen, wird ein Fahrzeug mit den Tag der Produktion in den Verkehr gebracht, da das Fahrzeug dann beim KBA registriert wird. Auch wenn es erst später zugelassen wird.


Dann fährst Du halt bis in den Mai ohne HU. Ein bisschen Anarchie darf schon sein. :-D

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