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OT: Versicherungsfrage

HarryE30, Dienstag, 30.05.2017, 12:09 (vor 2494 Tagen)

Grundsätzlich ist es ja so, daß ich meine KFZ Haftpflicht zum Ende des Jahres oder bei Fahrzeugwechsel kündigen kann.
Implizit bedeutet das dann, daß ich ein Fahrzeug nicht einfach abmelden, und dann später mit einer Versicherung bei einem anderen Versicherer wieder anmelden kann.

Wenn ich jetzt auf ein Saisonkennzeichen und eine Youngtimerversicherung umsteigen will, dafür mein Fahrzeug im Oktober abmelde und gleich wieder mit Saisonkennzeichen 04 - 10 anmelden will, geht das dann vermutlich nicht mit neuer Versicherung, oder?

Was wäre, wenn ich im Oktober nur abmelde, und im April dann wieder neu anmelde? Muß ich dann im November die ruhende Versicherung noch kündigen?

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OT: Versicherungsfrage

Cabbisven @, 54578 Walsdorf Eifel, Mittwoch, 31.05.2017, 01:46 (vor 2494 Tagen) @ HarryE30

Also soweit ich weiss endet die Versicherung mit der Abmeldung des Fzg. Bei Zulassung brauchst ne neue evb Nummer deiner Versicherung welche das dann auch immer ist. Wenn Fzg abgemeldet wurde meldet die Zulassungsstelle das dem Zoll für die Steuern und der Versicherung welche dann auch bald die Abrechnung rausschickt.

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Oli* @, Mittwoch, 31.05.2017, 10:40 (vor 2493 Tagen) @ Cabbisven

Das ist so nicht ganz richtig. Beim Abmelden bleibt der Versicherungsvertrag bestehen und geht in eine Ruheversicherung über. Das heißt, das Auto ist immer noch "Haftpflicht" versichert, wenn es geeignet untergestellt ist (Garage, Privatgrundstück etc.).

Man muss den Vertrag immer noch ordentlich kündigen und er läuft dann bis zum Jahreswechsel, wie immer. Manchmal ist eine Versicherung auch kulant und läßt einen aus dem Vertrag, bei längerer Stilllegung, aber dann kann man in der Regel immer noch ordentlich kündigen.

Aber automatisch endet der Vertrag nur, wenn es einen Halterwechsel gibt oder das Auto verschrottet wird.

Man kann das Auto natürlich über jemanden aus der buckligen Verwandtschaft anmelden, dann ist der Versicherungswechsel rechtlich klar. Und auch nach kurzer zeit wieder zurück. Kostet halt Zeit und Geld in der Zulassungsstelle.

OT: Versicherungsfrage

HarryE30, Mittwoch, 31.05.2017, 14:31 (vor 2493 Tagen) @ Oli*

Danke!

Ich glaube die Lösung ist, das Fahrzeug bei der existierender Versicherung auf Saison umzumelden, und dann zum Saisonende die Versicherung zu wechseln. Das ist in Summe der geringste Aufwand.

OT: Versicherungsfrage

oli-berlin, Freitag, 02.06.2017, 15:20 (vor 2491 Tagen) @ HarryE30

Das dürfte in den meisten Fällen nicht funktionieren, da die Versicherer sich untereinander abstimmen. Da bei der Youngtimerversicherung jedoch nicht zwangsläufig eine SF-Klasse erforderlich ist, kann es sein, dass es in so einem Fall funktioniert.

Wenn der neue Versicherer eine Vorversichereranfrage stellt, ist die Gefahr groß, dass die alte Versicherung am Vertrag festhält.
Stellt der neue Versicherer keine Vorversichereranfrage, wüsste ich nicht, wie die alte Versicherung von der Wiederanmeldung Wind bekommen sollte.

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