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Cabrio V8 zulassung und abnahme

kozmonautic ⌂ @, Donnerstag, 02.03.2017, 02:57 (vor 2584 Tagen)

also, mein 88er E30 hab ich vor 15 jahren ins Kosovo und dort auch verzollt und zugelassen, dort hab ich den ganzen V8 umbau gemacht, jetzt überlege ich mir schon die ganze Zeit ob ich den nicht wieder zurückhol, vielleicht kann mir jemmand sagen ob und wie ich den überhaupt nochmal hier in Deutschland zulassen kann, und was man alles an Dokumente für die zulassung braucht, vorrausgesetzt eine vollabnahme denk ich mal.

ist ein cabrio und wurde sie ziehmlich alles umgebaut
worauf schaun die prüfer und wird überhaupt noch ein cabrio mit dem M60 Motor abgenommen ?

Cabrio V8 zulassung und abnahme

Marko316i-Touring @, Offenbach, Freitag, 03.03.2017, 10:11 (vor 2583 Tagen) @ kozmonautic

Hi,

also ein Auto zuzulassen ist nicht so schwer. Allerdings wird das in deinem Fall nicht einfach. Nicht EU-Land. Also Zoll und Steuer müssen bezahlt werden. TÜV wird was gegen das Xenon haben und einen M60 bekommt man offiziell in D nicht mehr zugelassen. Baureihenfremde Motoren gehen nicht mehr. Außer du bekommst von BMW direkt eine Freigabe, dass dieser Motor in das Cabrio eingebaut werden kann. Bekommt man aber nicht. Also im Ganzen eher nein. Lass das Ding unten. Hier mit ausländischen Schildern rumfahren erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung.
Gruß
Marko

nicht ganz richtig

darki ⌂ @, Freitag, 03.03.2017, 12:03 (vor 2583 Tagen) @ Marko316i-Touring

M60 Motor können wir sehr wohl offiziell in einem e30 eintragen, sowie andere baureihen- und markenfremde Motoren bis 333ps

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nicht ganz richtig

Marko316i-Touring @, Offenbach, Freitag, 03.03.2017, 13:08 (vor 2583 Tagen) @ darki
bearbeitet von Marko316i-Touring, Freitag, 03.03.2017, 13:13

In Hessen nicht mehr. Andere Eintragungen werden nicht akzeptiert. Diese eingetragenen M60 Umbauten sind in ganz Deutschland illegal, da es eine EU Verordnung gibt, welche klar aussagt, dass Baureihenfremde Motoren nicht ohne ein Gutachten des Herstellers eingebaut werden dürfen. Es ist allerdings richtig, dass einige Bundesländer diese Verordnung noch nicht umgesetzt haben. Habe es selbst erlebt wie einer aus RLP in Hessen von der Polizei angehalten wurde und sein Fahrzeug mit sofortiger Wirkung stillgelegt wurde. Ebenfalls werden bei einem Umzug aus einem anderen Bundesland spätestens beim nächsten TÜV Termin solche Eintragungen in Hessen widerrufen und die Fahrzeuge stillgelegt. Bei meinem Bruder war es ein Golf 1 mit Bayerischer Zulassung, welcher nach dem Umzug nach Hessen stillgelegt wurde, da der VR6 Motor nicht eintragungsfähig ist.

Die von euch angesprochenen Gutachten sind Fahrzeugbezogen und können nicht auf andere Fahrgestellnummern übertragen werden. Es gab bis 2014 die Möglichkeit solche Gutachten erstellen zu lassen, nur werden diese nicht mehr anerkannt da, wie bereits erwähnt, Fahrgestellnummer bezogen.

Die EU-Richtlinie ist von 2014. Unter anderem die 2014/45/EU

Klar gibt es immer einen, der es einträgt aber grundsätzlich sind diese Eintragungen streng genoomen nicht das Papier wert auf dem sie stehen.

Gruß
Marko

nicht ganz richtig

RoBop @, Glashütten, Freitag, 03.03.2017, 13:28 (vor 2583 Tagen) @ Marko316i-Touring

Selbst wenn das eingetragen ist...

..ist es nicht so, wenn es der Polizei nicht gefällt was eingetragen ist und sie deinen Wagen vom anderen Prüfer anschauen lässt, dass dann im Zweifelsfall die Eintragung nichtig ist?

nicht ganz richtig

Marko316i-Touring @, Offenbach, Freitag, 03.03.2017, 13:33 (vor 2583 Tagen) @ RoBop

Genau!

Jeder Polizist, und die werden inzwischen geschult, kann eine Eintragung anzweifeln. Der Wagen wird stillgelegt und von einem anderen Prüfer angeschaut. Sollte dieser feststellen, dass es sich um ein "Gefälligkeitsgutachten" handelt, wird es sehr teuer.

was sind denn.....

msw68, Freitag, 03.03.2017, 18:19 (vor 2583 Tagen) @ Marko316i-Touring

... "baureihenfremde Motoren" beim E30?

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Alles ausser M10, M20, M30, M42 und S14.

Regensburger ⌂ @, Regensburg, Samstag, 04.03.2017, 15:02 (vor 2582 Tagen) @ msw68

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msw68, Samstag, 04.03.2017, 22:22 (vor 2581 Tagen) @ Regensburger

Dann bekommt man auch keinen M50 mehr eingetragen. Was für ein Quatsch.

nicht ganz richtig

RoBop @, Glashütten, Samstag, 04.03.2017, 21:49 (vor 2581 Tagen) @ Marko316i-Touring

Und deswegen halte ich nicht von dem Spruch "dann such dir einen anderen Prüfer"
Wenn ein fähiger Prüfer einem nachvollziehbar erklärt, warum er etwas nicht einträgt, sollte man auf ihn hören. Meine Meinung...

nicht ganz richtig

Tobi_M50, Sonntag, 05.03.2017, 18:02 (vor 2581 Tagen) @ RoBop

hat von Euch eigentlich jemand die EU Richtlinie 2014/45/EU gelesen auf die Ihr Euch hier beruft?

Ich habe sie zugegebener Maßen nur überflogen, aber für mich liest es sich so als würde es darin ausschlieslich darum gehen ein europaweit einheitliches HU-System zu etablieren, welches gleiche Standards in der EU schafft für die regelmässige Kontrolle der Fahrtüchtigkeit von Fahrzeugen.

Über Änderungen der Regeln für die Eintragung von Fahrzeugumbauten jeglicher Art konnte ich in dem Dokument allerdings keine Hinweise entdecken, hab ich was übersehen?

mfG Tobi

und nun völlig falsch

darki ⌂ @, Montag, 06.03.2017, 08:49 (vor 2580 Tagen) @ Marko316i-Touring

Das von uns verwendete Betriebsfestigkeitsgutachten ist allgemeingültig für die geprüften Karosserieformen e30 2-Türer,4-Türer,Cabrio und Kombi. Auf dieser Grundlage wird eine offizielle Eintragung durchgeführt, inkl. Erstellung sämtlicher Prüfberichte.

Und die angesprochene EU Richtlinie 2014/45/EU hat nun rein gar nichts damit zu tun. Lies sie dir erstmal durch. Da steht NICHTS wegen baureihenfremder Motoren drin.

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und nun völlig falsch

AlexE30, Montag, 06.03.2017, 09:30 (vor 2580 Tagen) @ darki

Hi darki,

gibt´s bzw. hast du so ein Betriebsfestigkeitsgutachten eigentlich auch für den S62 im E30?
Oder steht in dem Gutachten nur "...bis zu einer Leistung von XXX kW"?

Danke

Gruß
Alex

und nun völlig falsch

darki ⌂ @, Montag, 06.03.2017, 12:51 (vor 2580 Tagen) @ AlexE30

Das Gutachten ist tatsächlich nur bis 333p, der s62 ist somit leider raus.
Wenn sich genug Käufer finden, kann man die Karosse aber nochmal prüfen lassen

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und nun völlig falsch

Marko316i-Touring @, Offenbach, Montag, 06.03.2017, 13:43 (vor 2580 Tagen) @ darki

Und damit wird eine wasserdichte Eintragung garantiert? Hessen erkennt laut diversen TÜV Stellen diese Gutachten nicht an. Sollte jemand damit kommen wird das Fahrzeug stillgelegt. Bekommt man dann das Geld zurück?

Gruß
Marko

und nun völlig falsch

M60Chris @, Montag, 06.03.2017, 15:50 (vor 2580 Tagen) @ Marko316i-Touring

Dazu muss schon eine Grundlage bestehen, nur aus der Laune raus geht das auch in Hessen nicht, aus dem 2014/45/EU geht das zumindest nicht hervor.
Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, aber irgendwelche Schauermärchen helfen keinem weiter.
Bei uns in Bayern bekommst auch nicht an jeder Ecke alles eingetragen, aber das liegt nicht am Gesetz, sondern an der Lust des jeweiligen Prüfers, sich was anderem anzunehmen wie der normalen Hauptuntersuchung!

Gruß Chris

und nun völlig falsch

Marko316i-Touring @, Offenbach, Montag, 06.03.2017, 16:14 (vor 2580 Tagen) @ M60Chris

Hier mal eine Aussage:
Die Situation wie in Hessen kommt Bundesweit bzw. Europaweit.
In der 2014/45/EU werden (unter anderem...) Aufsichtsstellen für die Prüforganisationen gefordert. Stichwort "Prüfung der Prüfer".
Hessen war/ist dazu Pilotprojekt. Dort hat man getestet wie eine solche übergeordnete Aufsicht arbeitet, hat Erfahrungen gesammelt, die jetzt umgesetzt werden.
Einführung ist bis spätestens Mai 2018.
Umbauten (egal welcher Art) sind dann nur noch möglich, wenn die Vorgaben nach Merkblatt 751 exakt eingehalten wurden. Natürlich kann jeder Prüfer davon abweichen, weil das nur eine Richtschnur darstellt. Er wird es aber aus naheliegenden Gründen nicht machen.
Ganz besonders wichtig: Es wird grundsätzlich keinen Bestandsschutz geben. Das ist weder in der Richtlinie noch im Merkblatt vorgesehen. Auch nicht für den Fall das sich die Richtlinien oder die Anforderungen nach Merkblatt ändern. Es ist immer die aktuelle Version gültig und man wird sein Auto oder seinen Umbau spätestens zur nächsten HU an die jeweils neuen Bestimmungen anpassen müssen. Ähnlich wie man eine Elektroinstallation im Haus aus den 50ern komplett auf aktuellen Stand bringen muss, wenn die Anlage geändert/erweitert wird. Ausnahmen wird es wohl geben, aber nur für ganz, ganz wenige Fälle.
Genau so, wie es früher mit den Aluheckflügeln war. Da hat auch jeder geglaubt er dürfe das Ding weiterfahren...
Fehlt bei einer momentan bestehenden Eintragung ein wichtiger Nachweis (z.B. Karosseriefestigkeit bei Leistungssteigerung > 40%) kann und wird sie von der Aufsichtsstelle zurückgezogen werden sobald ihr das bekannt wird, und der notwendige Nachweis/Gutachten nicht beigebracht wird. Das ist in Hessen schön länger gängige Praxis. Momentan kann man sich noch helfen in dem man das Auto nach Bayern ausbürgert...
Das muss nicht unbedingt im Rahmen einer HU passieren. Dort wird es Ermessenssache des Prüfers bleiben eine Eintragung anzuzweifeln.
Die Aufsichtsstelle wird aber tätig sobald sich eine Zulassungsstelle mit dem KFZ wegen Anmeldung/Ummeldung/Eintragung befasst. Dann werden die Papiere und die Eintragungen automatisch geprüft und die Sache kommt ans Licht. Das geht über den Papierweg, ohne das Auto jemals zu Gesicht zu bekommen. Es geht einzig und allein um gültige Papiere.
Darüber hinaus lauert noch die Falle der allgemeinen Verkehrskontrolle sowie der Fall eines Unfalles. Außerdem werden bestehende Eintragungen stichprobenartig geprüft. Dazu wird es eine europaweite Datenbank geben, in der alle Eintragungen gespeichert werden.
Es wird auch in Zukunft nicht mehr möglich sein, z.B. ein Auto nach England oder Polen einzubürgern und nach erfolgtem Umbau wieder einzudeutschen. In naher Zukunft werden in allen EU Ländern einheitliche Bestimmungen bezüglich HU und Umbauten gelten. Dazu hat unser lieber VdTÜV bereits die nötige Vorarbeit hinter den verschlossenen Türen geleistet. In der 2014/45/EU sind die zu prüfenden Punkte für die HU schon aufgeführt und wie es momentan aussieht wird Merkblatt 751 bei Umbauten wohl in der ganzen EU verbindlich werden.

Das Problem ist, dass die Prüfer einfach Angst haben um ihren Job. Deswegen machen die so ein Geschiss darum. Die übergeordnete Prüfstelle nimmt die Eintragung komplett auseinander und kann die Vorführung des KFZ verlangen, um dieses zu zerlegen und zu prüfen, ob alles so stimmt wie eingetragen. KEIN Witz!
Und wenn etwas nicht passen sollte, wird die komplette Eintragung widerrufen und der Prüfer bekommt im schlimmsten Fall die Kündigung.

Gruß
Marko

also

darki ⌂ @, Montag, 06.03.2017, 16:31 (vor 2580 Tagen) @ Marko316i-Touring

das was du geschrieben hast ist schon korrekt. Unsere Prüfstelle trägt die Änderungen grundsätzlich nach Merkblatt 751. Egal ob es Kompressorumbau ist, oder nur ein anderer Motor - alle Punkte werden abgehackt und zu jedem Punkt gibt es Nachweise.
Deswegen kosten die Eintragungen auch viel Geld und dauern teilweise Wochen. Aber die Quintessenz ist: es ist möglich.

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also

Marko316i-Touring @, Offenbach, Montag, 06.03.2017, 17:00 (vor 2580 Tagen) @ darki

Aber das Karrosseriefestigkeitsgutachten ist ja Fahrgestellnummer bezogen. Wie löst ihr das? Und nach wie vor die Frage: Wenn sich der TÜV in Hessen querstellt und mir das Fahrzeug stilllegt. Was macht ihr dann? Stehe ich dann blöd da? Zahlt ihr mir die Kosten zurück? Konkret wollte ich auf M50/52 umbauen aber nachdem mir sämtliche TÜV-Stellen im Rhein-Main-Raum abgesagt haben, habe ich es aufgegeben. Auch bei einigen Bekannten wurden die Fahrzeuge stillgelegt, obwohl die Umbauten in Fachwerkstätten durchgeführt wurden. Wie geht das dann mit stärkeren Motoren? Und wie gesagt, euer Gutachten ist hier bekannt, wird aber nicht anerkannt.
Gruß

und nun völlig falsch

AlexE30, Montag, 06.03.2017, 14:04 (vor 2580 Tagen) @ darki

Danke für die Info ;-)

nicht ganz richtig

tronitec @, Mittwoch, 05.04.2017, 16:21 (vor 2550 Tagen) @ darki

Hallo darki,
Ich habe euch eine E-Mail mit Fragen und der Bitte um einen Telefontermin wie auf eurer Seite im WEB geschrieben zugesendet. Jedoch erhalte ich von euch keine Antwort. Eure Werbung hier ist schön aber wie kann ich mit euch in Kontakt kommen?

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Cabrio V8 zulassung und abnahme

kozmonautic ⌂ @, Freitag, 03.03.2017, 18:50 (vor 2583 Tagen) @ Marko316i-Touring

Mit ausländichen Kennzeichen hier rumfahrn ist auch garnicht meine absicht, dachte nur warum soll der E30 da unten 11 Monate lang in der Garage rumstehen und nicht in Deutschland bei schönem Wetter gefahren werden, wenn ihr aber klar sagt, das das heutzutage schwer wird und sogar eine Stillegung droht, laß ich den eben unten, denn allein der transport nach Deutschland kost einiges, was es mir natürlich Wert wäre wenn alles seine legallität hätte bezüglich zulassung und abnahme

Cabrio V8 zulassung und abnahme

M60Chris @, Samstag, 04.03.2017, 07:51 (vor 2582 Tagen) @ kozmonautic

Lass dich nicht irre machen, es geht nach wie vor und zwar ganz legal!
Hast doch eine passende Antwort bekommen.
Gruß Chris

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Cabrio V8 zulassung und abnahme

kozmonautic ⌂ @, Samstag, 04.03.2017, 13:22 (vor 2582 Tagen) @ M60Chris

dann wird wohl das Schätzle nach Hause geholt :-D

Cabrio V8 zulassung und abnahme

wessiman, Dienstag, 14.03.2017, 23:30 (vor 2571 Tagen) @ kozmonautic

allmählich vergeht einem der spass, in diesem land zu wohnen... das hessen krass ist, ist mir schon bekannt, die wollten bei meinem m30 dass ich ne rennstrecke miete damit die n tag drauf spass haben mit dem gerät, ohne sicher sagen zu können ob es eingetragen wird! die sind doch nicht ganz sauber da oben...:-(

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