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Traglastgutachten von den 14" (KBA 1125688)

ChrisAS @, Köln, Mittwoch, 07.04.2021, 10:27 (vor 1109 Tagen) @ Max

das ist ja vollkommen Wurst, vorerst.

er macht es mit Gutachten, welcher reifen darin getestet wurde übersieht er vllt. einfach.

dazu brauche ich aber erstmal das Gutachten.

Meist gibt es keine separaten Gutachten für Werksfelgen, wenn diese nicht für den Einsatz auf anderen Autos vorgesehen waren. Das sollte der Prüfer eigentlich wissen. Da die Felgen nur für den E30 vorgesehen sind, wird BMW da auch kein separates Gutachten erstellt haben. Warum auch? Die Felgen sind Bestandteil der allgemeinen ABEn des E30 von Anfang an.

Vielleicht weiß er das ja auch, und lehnt so die Eintragung ab ohne Dir sagen zu müssen, dass er das nicht will/kann/darf.
Die Abnahme der Felgen ist nach §19 Abs.2 iVm §21 StVZO durchzuführen, also darf das nicht jeder beliebige Prüfer. Bis 2019 durfte das nur ein amtlich anerkannter Sachverständiger (aaS) bei Tüv im Westen und Dekra im Osten. Mittlerweile dürfen das auch andere (z.B. KÜS, GTÜ,...), sie müssen aber eine entsprechende Fortbildung haben.

Meines Erachtens ist der fehlende Impact-Test ein größeres Eintragungshindernis. Wenn er schon daran scheitert, die Maximale Traglast aus den Fahrzeugpapieren eines E30 zu lesen, dann wird er bei dem Rest auch nicht weiter kommen. Würde mir einen anderen suchen.

Gruß
Christian


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