FORUM WERKSTATT STORIES ARCHIV KLEINANZEIGEN

e30 - 4.4 TÜV/ M62B44

HarryE30, Samstag, 15.12.2018, 11:32 (vor 1930 Tagen) @ Stef328

Ein Oldtimerfahrzeug zeichnet sich dadurch aus, daß dieses als historisches Sammlerstück in der Regel nur noch zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes und nicht als übliches Beförderungsmittel eingesetzt wird.

Ich frage mich, warum sich das unbedingt wiedersprechen muß? Warum kann ich nicht das Kraftfahzeugtechnische Kulturgut pflegen, indem ich mit dem e30 zur Arbeit fahre? Da wird er doch auch im Straßenbild wahrgenommen.
Würden denn, wenn man es genau nimmt, Oldtimerrallies nicht unter "Sinnlosem Umherfahren" laufen und auch verboten sein?


gesamter Thread:

 

powered by my little forum