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Besten Dank!

MarburgerE30, Mittwoch, 28.02.2018, 21:49 (vor 2242 Tagen) @ dirk_335i

Wasserrechte ja, von Alters her sowohl Entnahme- als auch Nutzungsrechte. Unser Hausbach ist aber eher ein Bächlein als ein reißender Sturzbach. Viel mehr als ne 60 Watt-Glühbirne wird da kaum leuchten :-)


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