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Ab wann §23 Untersuchung für H-Kennzeichen?

msw68, Samstag, 20.01.2018, 16:45 (vor 2297 Tagen) @ ChrisAS
bearbeitet von msw68, Samstag, 20.01.2018, 17:03

Du kannst das H-Gutachten erst kurz vorher machen. 3 Monate ist sicher zu viel. Du kannst aber den TÜV problemlos überziehen bis dahin. Die ersten 2 Monate sind straffrei. Ab 3. Monat kostet es 15€ Strafe (wen interessiert´s). Erst ab 8 Monate Überziehung wird es kritisch. Dann gibt es einen Punkt.

Wenn Du den TÜV im Mai machst bekommst Du auch bis Mai2020 den Stempel.


Edit: Es gilt immer der Monat: Wenn ich es richtig weiß, dann gilt für dich der Mai. Beispiel: Wenn Dein Auto EZ am 20. Mai hatte, dann kannst Du ab dem 1. Mai das H-Kennzeichen beantragen. D. h. Ende April das Gutachten machen.


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